Hauptangeklagter im Fall Kümmertshausen TG zieht Berufung zurück
Damit ist die vom Bezirksgericht Kreuzlingen im Jahr 2018 ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Jahren rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Hauptangeklagte und die Staatsanwaltschaft haben die Berufung zurückgezogen.
- Trotzdem muss sich das Obergericht aber Ende Juni noch weiter mit dem Fall befassen.
Der Hauptbeschuldigte im Thurgauer «Fall Kümmertshausen» hat seine Berufung zurückgezogen, ebenso die Staatsanwaltschaft. Damit ist die vom Bezirksgericht Kreuzlingen im Jahr 2018 ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Jahren rechtskräftig. Dies teilte der Mediensprecher des Thurgauer Obergerichts am Dienstag mit.
Trotz dem Berufungs-Rückzug des Hauptbeschuldigten muss sich das Obergericht aber Ende Juni noch weiter mit dem Fall befassen. Im Berufungsverfahren geht es noch um vier Beschuldigte.
Fall zieht sich schon fast 12 Jahre hin
Im Zentrum des Falls, der sich seit bald 12 Jahren hinzieht, steht ein Tötungsdelikt. Im November 2010 wurde in einer Wohnung bei Kümmertshausen TG die gefesselte Leiche eines 53-jährigen IV-Rentners gefunden. Der Mann war an einer Knebelung gestorben.
Die aufwendigen Ermittlungen zogen immer weitere Kreise. Schliesslich standen 14 Personen vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen. Dessen Urteil 2018 akzeptierten fünf Beschuldigte. Der Hauptangeklagte, ein heute 52-jähriger Iraker, und weitere Beschuldigte zogen den Fall ans Obergericht weiter.
Im Mai zog der Hauptbeschuldigte seine Berufung zurück, wie das Obergericht am Dienstag mitteilte. Daraufhin verzichtete auch die Staatsanwaltschaft auf ihre Berufung. Damit ist die vom Kreisgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Jahren rechtskräftig.