Haupttäter des Hanfplantagen Überfalls soll elf Jahre hinter Gitter
2015 wurde in St. Gallen eine Hanfplantage überfallen. Anzahl der Täter: Sieben. Der Hauptverantwortliche kommt nun elf Jahre in den Knast.

Das Wichtigste in Kürze
- 2015 verursachten sieben Verbrecher einen Überfall auf eine Hanfplantage.
- Einer von ihnen bekommt sieben Jahre Gefängnis.
Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Dienstag den Berufungsprozess gegen sieben Beschuldigte fortgesetzt, welche 2015 in Altstätten eine Hanfplantage überfielen. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Haupttäter elf Jahre Gefängnis und eine stationäre Massnahme.
Zu Beginn des zweiten Prozesstages ging es um einen weiteren Überfall in einer Wohnung im Kanton Aargau. Bei der Straftat, die sich rund vier Monate nach dem Überfall auf die Hanfplantage in Altstätten ereignete, waren drei der sieben Beschuldigten dabei.
Strittig war, ob und wie viel Gewalt die Bande in der Wohnung angewendet hatte. Deshalb waren fünf Personen vorgeladen, die durch das Gericht befragt werden sollten. Zwei blieben der Vorladung fern, unter den drei anderen befand sich der Wohnungsbesitzer.
Seine ehemalige Freundin habe von einem der Angreifer einen heftigen Schlag erhalten, durch die sie eine Platzwunde erlitten habe, sagte der Zeuge. Er sei froh, dass die Männer nach wenigen Minuten mit Drogen und Bargeld abgezogen seien. Die anderen beiden befragten Personen gaben an, es sei beim Überfall ihres Wissens keine Gewalt angewendet worden.
Auf die Befragung folgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sie forderte für vier der sieben Beschuldigten, die am Überfall auf die Hanfplantage in Altstätten beteiligt waren, höhere Strafen.
Kleiner Trost für verletzte Bewacher
Für den Haupttäter, der die beiden Bewacher der Anlage mit Schüssen schwer verletzt hatte, sah sie elf Jahre Gefängnis als angemessene Sanktion. Das Kreisgericht Rheintal hatte 10,5 Jahre gesprochen.
Die Vorinstanz hatte auch eine stationäre Massnahme für den 42-jährigen Chauffeur aus Zürich angeordnet. Diese sei zu bestätigen, betonte der Staatsanwalt. Laut Gutachten habe der ehemalige Posträuber eine Persönlichkeitsstörung und sei stark rückfallgefährdet.
Seine Behauptung, er habe für den Überfall eigentlich Gummigeschosse in die Waffe laden wollen, jedoch die Munition verwechselt, sei nicht glaubwürdig.
Für drei weitere Beschuldigte verlangte der Staatsanwalt ebenfalls höhere Strafen, als sie die Vorinstanz verhängt hatte. Zudem seien sechs der sieben Beschuldigten solidarisch zu verpflichten, den mit Schüssen verletzten Bewachern Genugtuungsummen zu zahlen. Diese wurde von den Anwälten der Privatkläger mit 175'000 und 60'000 Franken beziffert.