Hells-Angels-Zoff: Berner Bandido muss im Gefängnis bleiben
Weil er ein Mitglied der Hells Angels schwer verletzte, sitzt ein Berner Bandido in Haft. Sein Antrag auf Hafterleichterungen wurde nun vom Gericht abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Berner Mitglied der Rockerbande Bandidos muss weiter im Gefängnis bleiben.
- Die Justiz lehnte ein Ersuchen auf Hafterleichterung wegen Fluchtgefahr ab.
- Er hatte ein Mitglied der Hells Angels mit einem Schuss schwer verletzt.
Ein 40-jähriger Berner, der Mitglied der Rockerbande Bandidos ist, ist vom Bundesgericht mit einem Antrag auf Hafterleichterung abgewiesen worden. Die Richter sehen eine hohe Fluchtgefahr, die gegen einen offenen Strafvollzug spreche.
Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, die aber noch nicht rechtskräftig ist. Laut «Berner Zeitung» ist am Obergericht noch eine Beschwerde anhängig.
Seit Mai 2019 sitzt der Bandido in Haft. Er war nach einer blutigen Auseinandersetzung mit dem verfeindeten Töffclub Hells Angels verhaftet worden. Er soll einen der Hells Angels mit einer Pistole angeschossen und schwer verletzt haben. Nach einem Bauchdurchschuss musste dieser notoperiert werden.
Justiz stellt verurteiltem Bandido schlechte Prognose aus
Der Antrag auf Hafterleichterungen wurde nun schon zum zweiten Mal abgelehnt. Bereits die Berner Vollzugsdienste stellten sich dagegen.
Die Justiz sieht nicht nur eine hohe Fluchtgefahr, sondern auch eine schlechte Prognose, schreibt die «BZ» weiter. Schon in früheren Verfahren sei der Mann zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Durch seine Verbindung zur international organisierten Rockerbande Bandidos könnte er eine Flucht sehr einfach bewerkstelligen. Bereits nach der Auseinandersetzung mit den Hells Angels war er untergetaucht und hatte in kurzer Zeit mehrere Tausend Franken aufgetrieben.
Das Berner Obergericht wird voraussichtlich im Januar 2025 über die Beschwerde des 40-Jährigen verhandeln.