«Hilfe vor Ort im Asylbereich»: Komitee kann Unterschriften sammeln

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Bern,

Das Komitee der Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» um den Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm kann mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen.

Die Initianten um Luzi Stamm, Aargauer SVP-Nationalrat, können mit dem Sammeln der Unterschriften für die Initiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» beginnen.
Die Initianten um Luzi Stamm, Aargauer SVP-Nationalrat, können mit dem Sammeln der Unterschriften für die Initiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» beginnen. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Initiative entspricht gemäss der Bundeskanzlei den gesetzlichen Vorschriften.
  • Dies konnte am Dienstag dem Bundesblatt entnommen werden.

Das Ziel der Initiative ist es, Asylsuchende künftig vor Ort, möglichst nahe am Krisengebiet, zu betreuen. Statt Migranten oder Asylsuchende in der Schweiz finanziell zu unterstützen, sollte in den Herkunftsländern in Ausbildung, Gesundheit oder Infrastruktur investiert werden.

Die Rechnung der Initianten: Auf diese Weise werde das Geld effizienter eingesetzt, wie Luzi Stamm (SVP/AG) bei der Vorstellung der Initiative Mitte September gesagt hatte. Statt hier nur wenigen Einzelnen zu helfen, könne dort «unendlich viel Hilfe» geleistet werden.

Einrichtung von Schutzgebieten

Gemäss Initiativtext soll die Schweiz dafür in Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Krisenländern sogenannte «Schutzgebiete» einrichten. Personen «aus dem Asylbereich» sollen damit «möglichst nahe am Herkunftsland untergebracht, betreut und geschützt» werden. Der Bund soll finanzielle Beiträge an Hilfsprojekte in diesen Gebieten leisten.

Die vorgesehene Ergänzung der Bundesverfassung zur Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich stellt klar, dass Asylsuchende weder ihren Aufenthaltsort noch ihr Zielland selbst wählen können. «Sie erhalten Schutz in einem zugeteilten Land.»

Weiter fordern die Initianten mit der Ergänzung, dass Asylsuchende in der Schweiz «erster Linie in ein sicheres Durchgangsland» zurückgebracht werden. Dies, sofern entsprechende Rückübernahmeabkommen bestehen.

Aufenthalt soll jederzeit überprüft werden können

In zweiter Linie sollen die Menschen «in ein Schutzgebiet» gebracht werden. Dort sollen sie leben, bis ihre Identität geklärt ist und sie entweder in ihr Heimatland zurückkehren können oder von einem Drittstaat oder der Schweiz als Flüchtling anerkannt und aufgenommen werden.

In dritter Linie ist eine Platzierung in der Schweiz vorgesehen. Asylsuchenden sollen in ein Bundesasylzentrum gebracht werden. Bis ein rechtskräftiger Asylentscheid vorliegt, sollen sie sich an Orten aufhalten, wo «ihr Aufenthalt jederzeit überprüft werden kann».

Wie der Name der Initiative sagt, sollen zudem künftig Gelder für das Asylwesen «grundsätzlich im Ausland» in den sogenannten Schutzgebieten oder anderswo für Hilfsprojekte eingesetzt werden. In der Schweiz sollen Asylsuchende kein Geld bekommen. Sondern ausschliesslich mit Sachleistungen unterstützt werden, bis sie für sich selber aufkommen können.

Dem Initiativkomitee gehören neben Luzi Stamm die SVP-Nationalrätinnen und -Nationalräte Lukas Reimann (SG), Barbara Keller-Inhelder (SG), Andrea Geissbühler (BE) und Therese Schläpfer (ZH) sowie Privatpersonen an.

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