Mütter sollen vermehrt Erwerbsarbeit aufnehmen. Dafür will der Bundesrat die Drittkinderbetreuung unterstützen. Solche Ausgaben können Eltern von den Steuern abziehen. Nicht alle Parteien und Kantone sind jedoch einverstanden. Deshalb schreibt der Bundesrat den Kantonen nun keinen Mindestabzug vor.
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Das Parlament hatte einen Kita-Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Drittbetreuung von Kindern unterstützen, indem Eltern diese Ausgaben von den Steuern abziehen können.
  • Er will den Kantonen aber nicht vorschreiben, wie viel die Eltern mindestens abziehen können sollen.
  • Mit der Massnahme will der Bundesrat Erwerbsarbeit für Mütter attraktiver machen.
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Der Bundesrat hält daran fest, die Fremdbetreuung von Kindern steuerlich zu begünstigen. Er verzichtet jedoch darauf den Kantonen einen Mindeststeuerabzug vorzuschreiben.

Hintergrund der Vorschläge ist die 2011 lancierte Fachkräfteinitiative. Der Bundesrat hofft, dass durch die höheren Drittbetreuungsabzüge mehr Personen arbeiten gehen. In der Frage, ob diese Massnahme die gewünschte wirtschaftliche Wirkung tatsächlich erzielen kann, sind sich Kantone und Parteien allerdings uneinig.

Was bringt die Massnahme?

Sicher seien einzig die Steuereinbussen, geben einige Kantone zu bedenken. SP, Grüne und EDU lehnen eine generelle Erhöhung des Steuerabzugs ab, weil Familien mit tiefen Einkommen nicht profitieren würde. Die Erhöhung des Abzugs bei der direkten Bundessteuer wird aber dennoch von einer Mehrheit der Kantone sowie von BDP, CVP, FDP und GLP unterstützt.

Obergrenze soll erhöht werden

Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, können sie heute bei der direkten Bundessteuer pro Kind unter 14 Jahren bis zu 10'100 Franken abziehen. Diese Obergrenze soll nach dem Willen des Bundesrats auf 25'000 Franken erhöht werden. Die Summe entspricht in etwa den Kosten für einen nicht-subventionierten Krippenplatz für fünf Tage pro Woche.

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Kitas sind in den meisten Kantonen weiterhin geöffnet. - Keystone

Föderalistische Bedenken

Der Bundesrat wollte die Kantone zudem verpflichten, mindestens 10'000 Franken zum Abzug zuzulassen. Diese Idee habe föderalistische Bedenken geweckt. Eine Mehrheit der Kantone lehne die gesetzliche Verankerung einer solchen Mindestgrenze mit Nachdruck ab. In 16 Kantonen würde sie zu Mindereinnahmen führen.

Kurzfristig würde die Anpassung bei der direkten Bundessteuer nach Angaben des Bundesrats zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken führen. Davon hätten die Kantone 1,7 Millionen Franken (sprich: 17 Prozent) zu tragen. Der Bundesrat verzichtete auf die Mindestgrenze.

Wer zahlt den Preis dafür?

Die Vorlage hat zum Ziel insbesondere gut qualifizierte Mütter in die Erwerbsarbeit zu bringen. Der Bundesrat rechnet mit 2500 neuen Vollzeitstellen. Er geht davon aus, dass sich die Kosten Massnahme durch die zusätzliche Beschäftigung längerfristig selbst finanziert.

Wie bisher würde der Abzug allen Eltern zustehen, die nachweisen können, dass sie aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind.

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