Homeoffice-Regelung: Mehr Freiheit oder Ausbeutung?
Nationalratskommission schlägt flexiblere Arbeitszeiten im Homeoffice vor. Gewerkschaften warnen vor Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
Die Nationalratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat einen Vorschlag zur Lockerung der Homeoffice-Regelungen vorgelegt. Dies stösst auf geteilte Reaktionen.
Der Entwurf sieht vor, den Arbeitszeitraum von 14 auf 17 Stunden auszudehnen. Zudem soll die Mindestruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.
Auch gelegentliche Sonntagsarbeit auf eigene Initiative wäre erlaubt.
Homeoffice Kritik von Gewerkschaften
Die Gewerkschaft Syndicom übt scharfe Kritik. Sie warnt laut «Blick» vor einer erhöhten Arbeitsbelastung und einer Aushöhlung der Schutzmechanismen.
Syndicom prüft mögliche Gegenmassnahmen, einschliesslich eines Referendums. Eine Minderheit der Kommission teilt diese Bedenken.
Sie warnt vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes. Dies könnte hohe Kosten für die Wirtschaft verursachen.
Vorteile für Arbeitnehmer
Die Kommissionsmehrheit sieht in dem Entwurf Vorteile für Arbeitnehmer. «Die Parlamentsdienste» schreiben, der Vorschlag gebe Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten individuell zu gestalten.
Dies biete Vorteile für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Kinderbetreuung. Die Kommission betont, den Gesundheitsschutz ernst zu nehmen.
Sie hat daher das Recht auf Nichterreichbarkeit in den Entwurf aufgenommen. Eine Variante sieht zudem Änderungen im Obligationenrecht vor.
Bundesrat gegen «Recht auf Homeoffice»
Der Bundesrat hat sich in einem Bericht mit neuen Arbeitsformen befasst. Wie die «Netzwoche» berichtet, sieht er keinen Bedarf für ein «Recht auf Homeoffice».
Es wird argumentiert, dass selbst in geeigneten Berufen nicht immer alle Voraussetzungen erfüllt seien. Arbeitgeber müssten über entsprechende Ausrüstung verfügen.
Zudem müssten Arbeitserfordernisse und Arbeitsort für Telearbeit geeignet sein. Der Bundesrat betont, dass Arbeitgeber den Anspruch aberkennen können sollten.
Ausblick und nächste Schritte
Die Dokumente zur Vernehmlassung sind laut «Parlament.ch» online verfügbar. Stellungnahmen konnten bis zum 10. Dezember 2024 eingereicht werden.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Debatte um Homeoffice-Regelungen dürfte in den kommenden Monaten intensiv geführt werden.