Schimmel im Gärkeller, beschädigte Tanks, abgelaufenes Aroma, illegale Weinbefüllung: Ein Weinhändler in Sissach BL steht vor etlichen Strafanzeigen.
Weinhandel Sissach Hygienemängel
Für die Buess Weinbau und Weinhandel AG in Sissach sieht es nicht gut aus. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Weinhandel in Sissach wurden mehrere Mängel festgestellt.
  • Trotz Aufforderung behob der Inhaber diese nicht, wodurch sie sich verschlimmerten.
  • Auch seiner Dokumentationspflicht kam er nicht nach – und produzierte illegal Wein.
Ad

Schon zu Jahresbeginn machte Laurent de Coulon Schlagzeilen, als er begann, die geschützte Tschudy-Villa in Sissach BL abzureissen. Nun steht der inhabende Geschäftsführer der Buess Weinbau und Weinhandel AG wegen vorgeworfener Hygienemängel erneut im Rampenlicht.

Der Sissacher Weinhandel soll seit 2022 mit mehreren Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz, die Lebensmittelverordnung und die Hygieneverordnung aufgefallen sein. Wie die «bz Basel» berichtet, stiess das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Baselland (ALV) am 29. August 2022 bei einer Kontrolle auf diverse Mängel.

Weinhandel Sissach Hygienemängel
Der Weinhandel in Sissach BL an der Hauptstrasse. - openstreetmap.org

So sollen die Betontanks beschädigt und porös gewesen sein. Die Fugen seien schon bei leichtester Berührung auf das Innere des Tankbodens abgebröckelt. Zudem war eine hygienische Reinigung der Einbau- und Stahltanks nicht mehr möglich.

Schimmel-Ausbreitung: Mängel weiter ignoriert

Ausserdem überzog Schimmel sowohl die Decke als auch die Wände des Gär- und Einlagerungskellers. Das ALV vermerkte Fahrlässigkeit und wies de Coulon laut Strafbefehl an, «die verschiedenen Mängel innert Frist zu beheben». Das geschah nicht.

Tanks trotz Verbot befüllt

Eine weitere Nachkontrolle im August 2023 erbrachte die erneute Beanstandung von 12 Punkten, die sich mit den vorigen deckten.

Trinkst du gerne Wein?

Das ALV erstattete laut «bz Basel» vier Strafanzeigen. Der Beschuldigte streitet die Vorwürfe ab. Die Staatsanwaltschaft wirft de Coulon Uneinsichtigkeit vor, am 22. August wird der Fall vor dem Baselbieter Strafgericht verhandelt.

Im Falle einer Verurteilung drohen de Coulon eine Busse von 5000 Franken sowie die Verfahrenskosten über 2000 Franken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGericht