Im Fall Rupperswil werden die psychiatrischen Gutachten besprochen
Vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG beginnt am heutigen Dienstag der Prozess zum Vierfachmörder von Rupperswil. Heute stehen zwei psychiatrische Gutachten im Fokus der Verhandlungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute Morgen begann der Prozess gegen den Vierfachmörder aus Rupperswil AG.
- Thomas N. hat vier Menschen in deren Haus brutal umgebracht und sich an seinem jüngsten Opfer zuvor sexuell vergriffen.
- Am ersten Verhandlungstag werden vor allem zwei psychiatrische Gutachten besprochen.
Der Prozess gegen den geständigen Angeklagten Thomas N., der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, dauert voraussichtlich vier Tage (Nau berichtete). Das Bezirksgericht Lenzburg AG tagt in den Räumlichkeiten der mobilen Polizei in Schafisheim AG – unweit des Tatorts in Rupperswil AG.
So begann der Prozess heute
Thomas N. ist wegen mehrfachen Mordes angeklagt. Bis es zu einer Verurteilung kommt, gilt für ihn jedoch die Unschuldsvermutung. Als N. den Gerichtssaal betrat, wirkte er deutlich dünner als noch auf den Fotos. N.trägt seine Haare kürzer sowie einen Dreitagebart. Er betrat den Saal zusammen mit seiner Verteidigerin Renate Senn. Folgen werden zwei voneinander unabhängige Gutachten.
N. muss sich zudem verantworten wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen.
Die Staatsanwaltschaft wird das beantragte Strafmass erst an der Gerichtsverhandlung bekanntgeben. Gleich zu Beginn gaben die Anwälte der Zivil- und Strafkläger die Höhe der geforderten Schadensersätze und Genugtuungen bekannt. Der 34-Jährige muss mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer Verwahrung rechnen. Aus der Anklageschrift geht nicht hervor, wie die Ermittlungsbehörden letztlich auf den Mann kamen.
Thomas N. hat vier Menschen grausam umgebracht
Der Schweizer, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter wohnte, ermordete gemäss Anklageschrift am 21. Dezember 2015 eine 48-jährige Frau, deren Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Der nicht vorbestrafte und zuvor nicht aufgefallene Beschuldigte soll den 13-Jährigen sexuell missbraucht und seine Taten gefilmt haben. Diese Aufnahmen werden heute vor Gericht gezeigt. N. wird dann den Saal aber verlassen müssen.