«Im Wahn» Kirche in Oetwil am See ZH angezündet
In der Nacht vom 6. auf den 7. Februar 2020 wurde die Feuerwehr Oetwil am See zu einem Brand an einem ungewöhnlichen Ort aufgeboten: die reformierte Kirche.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar 2020 zündete eine Frau die reformierte Kirche in Oetwil am See ZH an.
- Wie sich herausstellt, war sie Patientin in der nahegelegenen psychiatrischen Klinik.
- Staatsanwaltschaft wie Verteidigung bezeichnen die Frau als schuldunfähig.
- Die 41-Jährige wird sich wohl in Therapie begeben müssen.
Während eines akuten Schubs ihrer psychischen Krankheit hat eine Frau in der Kirche in Oetwil am See einen Brand gelegt. Am Donnerstag muss sich die 41-Jährige vor Gericht verantworten. Sie wird wahrscheinlich in eine Therapie eingewiesen.
Das Feuer an mehreren Stellen im Zürcher Gotteshaus war rasch gelöscht. Doch Russ und Rauch verursachten im Inneren des Gebäudes einen Schaden in der Höhe von rund einer halben Million Franken.
Nicht der erste Vorfall dieser Art
Das Feuer war gelegt worden – von wem, war sehr schnell klar: von der Patientin einer nur fünf Fussminuten entfernten psychiatrischen Klinik, wie der Anklage zu dem Fall zu entnehmen ist. Die Frau hatte nach der Tat in der Klinik den Brand gemeldet.
Und das war nicht der erste solche Vorfall: Schon zweieinhalb Wochen zuvor hatte die Frau in ihrer Wohnung vier Grabkerzen unbeaufsichtigt brennen lassen. Dadurch fing ein Teil der Küche Feuer. Es entstand ein Schaden von 15'000 Franken.
Am Donnerstag musste sich die 41-Jährige deswegen vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Ja, sie habe das Feuer in der Kirche gelegt, «und es tut mir unendlich leid». Doch «es passierte im Wahn», während eines Schubs ihrer manisch-depressiven Erkrankung, an der sie seit über zehn Jahren leidet.

Sie sei an jenem Abend gestresst gewesen und wollte in der Kirche «Stille suchen». Dann sei sie unbemerkt eingeschlossen worden. «Weil ich extrem gefroren hatte» und aus Ärger über das ihr zufolge schlechte Schliess- und Brandschutzsystem entfachte sie anschliessend Feuer.
Aus der geschlossenen Kirche kam sie übrigens, indem sie auf die Empore ging. Dort schlug sie mit einer Vase eine Fensterscheibe ein und seilte sich an ihrem Schal nach draussen ab.
Stationäre oder ambulante Behandlung?
Die Staatsanwältin stufte die Frau aufgrund eines Gutachtens als schuldunfähig ein. Entsprechend verzichtete sie auf einen Strafantrag, forderte aber die Anordnung einer stationären Therapie.
Mit dieser Behandlung soll die «immanente Wiederholungsgefahr» solcher Taten durch die Beschuldigte reduziert werden. Bei der Frau habe man eine «starke Affinität zu Feuer» festgestellt. «In Verbindung mit ihrer psychischen Erkrankung» stelle diese ein hohes Risiko dar.

Auch für die Verteidigerin war klar, dass die Angeklagte schuldunfähig ist. Sie verlangte jedoch anstelle der stationären Therapie die weniger einschneidende Form einer ambulanten Behandlung.
Die Verteidigerin betonte, ihre Mandantin habe nie mit Vorsatz gehandelt. Die psychisch kranke Frau sei schlicht nicht in der Lage gewesen, vorauszusehen, was sie da im Umgang mit Feuer anrichtet. Das Urteil soll am frühen Donnerstagabend bekanntgegeben werden.