Gericht Uster will zweites Gutachten zu autistischem Stalker
Ein Mann sollte aufgrund seines Autismus Schuldunfähig gesprochen werden. Er hatte 2019 eine Frau erschlagen. Die Angehörigen fordern ein zweites Gutachten.

Das Wichtigste in Kürze
- 2019 hatte ein Mann in Dübendorf eine junge Frau erschlagen.
- Da er an Autismus leidet, wurde vollständige Schuldunfähigkeit festgestellt.
- Die Angehörigen des Opfers haben nun aber ein zweites Gutachten verlangt.
Ein 35-Jähriger hatte 2019 in Dübendorf eine junge Frau erschlagen. Jetzt wird er wohl noch länger auf ein Urteil des Bezirksgerichtes Uster warten müssen. Das Gericht beschloss am Donnerstag, noch kein Urteil zu fällen. Es ordnete ein zweites psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes an.
Es gebe keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte an Asperger Autismus leide, wie der erste Gutachter festgestellt hatte. So sagte der vorsitzende Richter. Es sei auch klar, dass diese Krankheit mit der Tat zusammenhänge. Aus diesem Grund werde er mit grösster Wahrscheinlichkeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Der Mann solle sich möglichst in eine Klinik begeben, sobald ein Platz frei werde. Es sei sinnvoller, bereits in Behandlung zu gehen, anstatt in der Gefängniszelle fernzusehen. Bis das Gutachten von einem anderen Experten bereit ist, und ein Urteil gefällt werden kann, dürfte rund ein Jahr vergehen.
Unklar ist für das Gericht, ob der Mann vollständig oder nur teilweise schuldunfähig ist. Der Psychiater hatte vollständige Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt. Die Opfer-Angehörigen verneinten dies. Sie verlangten ein neues Gutachten.