In Aarau: Hund beisst erneut zu – Halter (72) kassiert Mega-Busse
Im Raum Aarau ist ein Hund einem Velofahrer nachgerannt und hat diesen in die Wade gebissen. Da es nicht der erste Vorfall war, wurde der Hunde-Führer gebüsst.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Dezember biss ein Mischling im Raum Aarau einen fremden Mann in die Wade.
- Laut Strafbefehl war es nicht der erste Biss-Vorfall dieses Hundes.
- Der Hunde-Führer wurde selbst schon mal wegen Körperverletzung verurteilt.
Im Dezember 2022 geht ein 72-Jähriger im Raum Aarau mit dem Hund seiner Schwägerin spazieren. Dem Hund macht er dabei weder Leine noch Maulkorb an.
Kurz darauf nähert sich von hinten ein Velofahrer. Dieser kündigt seine Anwesenheit zunächst mit der Velo-Klingel an, wie «Argoviatoday» berichtet. Im Anschluss überholt er Mann und Hund mit knapp einem Meter Abstand.
Der Mischling rennt dem Velofahrer daraufhin hinterher und beisst diesem in die Wade. Dies, obwohl der Hunde-Führer versucht, den Vierbeiner zurückzurufen.
Der Velofahrer kann den Hund anschliessend zwar abschütteln. Doch die blutende Wunde muss er von einem Arzt versorgen lassen.
Nicht zum ersten Mal jemanden gebissen
Aus dem daraus resultierenden Strafbefehl gehe hervor, dass der Hund nicht zum ersten Mal jemanden gebissen hat. Laut Staatsanwaltschaft hätte dem 72-Jährigen bewusst sein müssen, dass der Hund ohne Leine und Maulkorb zubeissen könnte. Demnach hätte der Angriff auf den Velofahrer verhindert werden können.
Zudem war bereits im vergangenen September eine Leinenpflicht im öffentlichen Raum für den 8-jährigen Mischling verfügt worden. Ausserdem hatte der Veterinärdienst verordnet, dass der Vierbeiner in Obhut des 72-Jährigen im öffentlich zugänglichen Bereich und in privaten Aussenbereichen einen Maulkorb tragen muss.
Hunde-Führer war schon wegen Körperverletzung verurteilt
Damit hat sich der Hunde-Führer laut Aargauer Staatsanwaltschaft der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Doch nicht nur das: Der 72-Jährige war selbst schon vergangenen Oktober im Tessin wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden.
Damit hat er sich mit dem Hunde-Biss-Vorfall gleich doppelt strafbar gemacht. Deshalb muss er nun eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 160 Franken, eine Busse von 400 Franken und Gebühren von 932 Franken bezahlen. Insgesamt macht das 6132 Franken. Ausserdem erhält der 72-Jährige einen Strafregister-Eintrag.