In der Schweiz gilt beim Sex ab sofort «Nein heisst Nein»

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Bern,

In Deutschland ist das Prinzip schon seit Jahren in Kraft. Nun legen auch die Eidgenossen den Begriff der Vergewaltigung weiter aus.

ablehnende Gesten
Wer sich in der Schweiz über ablehnende Gesten hinwegsetzt, kommt mit dem Gesetz in Konflikt. - Fabian Sommer/dpa

In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip «Nein heisst Nein» liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu entsprechenden Handlungen kommt. Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt.

Bislang lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte. In Deutschland ist eine ähnliche «Nein heisst Nein»-Regelung bereits seit 2016 in Kraft.

Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche, nicht abgesprochene Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz in Bern zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht explizit erwähnt, doch sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.

Kommentare

User #5139 (nicht angemeldet)

Als Studentin lebe liebe ich bei einem lieben älteren Herrn.Win Win .Er fragt immer und ist sehr grosszügig.

User #5527 (nicht angemeldet)

Gilt in wie vielen Sprachen?

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