Innerschwyzer fälscht Wohnungsbewerbung – aufgeflogen!

Marie Augustin
Marie Augustin

Schwyz,

Ein Mann aus Arth SZ hat bei der Wohnungsbewerbung beschönigte Dokumente vorgelegt. Der Täuschungsversuch bringt ihm nun eine Geldstrafe ein.

Betreibungen Dokumente gefälscht Wohnung
Der Arther hat seinen Betreibungsregisterauszug etwas besser aussehen lassen als erlaubt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus Arth bewarb sich auf eine Wohnung.
  • Dabei reichte er eine Kopie seines Betreibungsregisterauszugs ein.
  • Seine laufenden Betreibungen hatte er zuvor allerdings «verschwinden lassen».

Im Juni 2023 bewarb sich ein Mann aus Arth SZ auf eine Wohnung. Wie gewünscht, gab er hierfür eine Kopie seines Betreibungsregisterauszugs von den entsprechenden Betreibungsämtern ab.

Seine laufenden Betreibungen deckte der Innerschwyzer beim Kopiervorgang allerdings mit einem weissen Blatt ab. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, wären dort eigentlich über 30 Betreibungen und zehn Verlustscheine gelistet gewesen. Gesamtwert: Fast 70'000 Franken!

Zur Busse verurteilt

Die Dokumentenfälschung flog auf und die Strafverfolgung schaltete sich ein. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, sich «bessere Chancen im Mieterwettbewerb» und «einen unrechtmässigen Vorteil» verschaffen zu wollen.

Findest du, es sollte mehr für bezahlbaren Wohnraum gemacht werden?

In Folge hat die kantonale Staatsanwaltschaft den Dokumentenfälscher per Strafbefehl nun zu einer Busse von 2160 Franken verurteilt. Zahlt er diese nicht, greift eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe.

Zusätzlich wurde eine bedingte Geldstrafe über 5200 Franken verhängt.

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Kommentare

User #6384 (nicht angemeldet)

Können Gäste überhaupt Betreibungen haben?

User #3164 (nicht angemeldet)

Heisst das, wenn einer Betreibungen hat, darf er keine Wohnung mehr bekommen? Und wo soll er schlafen?

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