Aargauer fälscht Betreibungsauszug – und bewirbt sich für Wohnung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aargauer fälschte ein Betreibungsauszug, um eine Wohnung beziehen zu können.
- Doch dort bezahlte er seine Miete nicht, weshalb seine Strategie aufflog.
- Der Mann hat bereits neun Vorstrafen.
Ein junger Mann (30) vermied in seinem Leben bisher Probleme, anstatt sich mit ihnen auseinanderzusetzen: Nach neun Vorstrafen wurde ein Aargauer nun erneut vor das Bezirksgericht Kulm gestellt und verurteilt.
Der Gerichtspräsident Christian Märki gab ihm einen Rat mit auf den Weg, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet: «Sie haben nun die Chance, Tabula rasa zu machen, Ihr altes Leben hinter sich zu lassen und neu anzufangen.»
Seine Strafakte ist mit einer Fülle an unterschiedlichen Delikten gespickt: So fuhr er ohne Fahrerlaubnis, hatte einen problematischen Umgang mit Drogen und gab keine Steuererklärung ab. Zudem bleibt er den Unterhalt für seine vierjährige Tochter schuldig.
Fälschung des Betreibungsregisterauszugs führt zur Anklage
In seinem jüngsten Fall wurde der Mann wegen Urkundenfälschung und Betrug angeklagt. Er hatte seinen Betreibungsregisterauszug gefälscht, um bessere Chancen bei einem Mietvertrag zu haben. Mit seinem damaligen Schuldenberg von rund 50'000 Franken hätte er diesen wahrscheinlich nicht unterzeichnen dürfen.
Mit dem gefälschten Auszug gelang es ihm tatsächlich, die Wohnung zu beziehen. Doch seine Taktik flog auf, als er wiederholt keine Miete bezahlte. Dies veranlasste die Vermieterin dazu, ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber zu suchen.
Als dieser wiederum den jungen Mann darauf ansprach, erschien er nicht mehr zur Arbeit. Die Vermieterin suchte schliesslich den rechtlichen Weg und es entstand ein Schaden von etwa 7600 Franken durch Mietausfälle und Reinigungskosten.
Halbgefangenschaft als Chance
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte überfordert und konnte keine genauen Angaben machen. Auf die Frage des Vorsitzenden «wie stehen Sie dazu, dass Sie der Vermieterin Schaden zugefügt haben?», antwortete er laut «Aargauer Zeitung»: «Ja, ich weiss auch nicht.»
Trotz seiner ungenauen Aussagen entschied Gerichtspräsident Märki eine unbedingte Haftstrafe von drei Monaten zu verhängen – in Form einer Halbgefangenschaft. Damit muss der Verurteilte nur die Nacht im Gefängnis verbringen und kann seinen Job weiterhin ausüben.