Stadt Zürich

IV-Rentnerin raucht mit Sauerstoff-Maske – Wohnzimmer-Brand

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Zürich,

Eine 63-jährige IV-Rentnerin verursachte durch eine Zigarette im Zürcher Oberland einen Brand. Sie rauchte mit aufgesetzter Sauerstoffmaske.

Feuer Zigarette anzünden.
Eine Rentnerin (63) verursachte in Zürich durch eine Zigarette fahrlässig einen Brand. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 63-Jährige Frau hat sich mit aufgesetzter Sauerstoffmaske eine Zigarette angezündet.
  • Dies verursachte einen Brand in ihrer Wohnung im Zürcher Oberland.
  • Die IV-Rentnerin wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Eine Frau (63), die an Lungenproblemen leidet, ist auf Sauerstoff angewiesen, welchen sie durch eine Nasenmaske einatmet. Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland zündete sie sich im Oktober 2022 eine Zigarette an. Dies tat die IV-Rentnerin während sie die Sauerstoffmaske trug.

Dies führte zu einer Verpuffung, was ein Feuer im Wohnzimmer entfachte. Der Brand konnte nicht mehr kontrolliert werden. Die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet darüber.

Feuerwehr im Einsatz

Die alarmierte Feuerwehr hatte ebenfalls Schwierigkeiten, den Brand zu löschen. Die vollen Sauerstofftanks in der Wohnung der Frau begünstigten die Flammen «massiv», heisst es im Strafbefehl.

Feuer Brand
Der Brand verursachte einen hohen Schaden. (Symbolbild) - pexels

Mitarbeiter einer benachbarten Gerüstbaufirma bemerkten den Brand und retteten die Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrfamilienhauses.

Die IV-Rentnerin, welche mittlerweile in einem Alters- und Pflegeheim lebt, wurde schwer verletzt und mit einem Helikopter ins Spital geflogen. Der gesamte Sachschaden belief sich auf etwa 325'000 Franken.

IV-Rentnerin verurteilt

Die Frau wurde nun laut «NZZ» wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt und muss eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 40 Franken zahlen.

Zudem muss sie eine Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken begleichen.

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Im Strafbefehl wurde betont, dass die Frau «grob pflichtwidrig» handelte. Sie war bei den Lieferungen der Sauerstofftanks stets auf die Sicherheitsvorschriften hingewiesen worden.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Kommentare

User #3478 (nicht angemeldet)

Rauchen und lungenprobleme...sofort IV streichen

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