Die Ju Air darf an ihren drei verbleibenden Flugzeugen momentan keine Wartung durchführen. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschlossen.
JU 52
Abflug der JU-52 der JU- AIR nach der Wiederaufnahme des Flugbetriebes in Duebendorf am Freitag, 17. August 2018. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ju-Air darf an ihren Flugzeugen keine Wartungsarbeiten mehr durchführen.
  • Die Fluggesellschaft will die Mängel nun beheben, damit die Sistierung aufgehoben wird.
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Weder Einzelpersonen noch Betriebe dürfen an den drei verbleibenden Ju 52 Flugzeugen der Ju Air Wartungen durchführen. Im Rahmen der regelmässigen Inspektion hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL im Frühling bei der Fluggesellschaft «drei tiefergehende Kontrollen» durchgeführt. Das berichtet die «Sonntagszeitung».

Dabei haben die Experten festgestellt, dass «die Anforderungen an einen zertifizierten Unterhaltsbetrieb nicht erfüllt sind». Die Zulassungen laufen sowohl auf die Ju-Air und die Firma Naef Flugmotoren in Dübendorf.

Christian Gartmann, Sprecher der Ju-Air, erklärte der Zeitung, dass die Zulassungen «lediglich sistiert» seien. Die Mängel würden nun behoben werden, damit das Amt die Sistierung aufheben werde.

Ju-Air plant, dass ihre Maschinen im Jahr 2021 wieder abheben. Das BAZL hat der Fluggesellschaft die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen.

Grund für die Entziehung der Lizenz war ein Absturz einer Maschine beim Piz Segnas GR am 4. August 2018. Dabei kamen 20 Menschen ums Leben.

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