Ju-Air darf keine Passagierflüge mehr anbieten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ju-Air darf keine Passagierflüge mehr anbieten.
- Dies hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL entschieden.
Vorbei mit den kommerziellen Passagieren für die Ju-Air aus Dübendorf. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL entzieht ihr die Genehmigung für solche Flüge.
Die Ju-Air kann aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. Mit dieser Lösung will das BAZL den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung.
Vorläufig bleiben die Ju-Air-Oldtimer aber noch am Boden. Der Grund: Diverse vom BAZL geforderte technische Massnahmen seien noch nicht vollständig definiert und umgesetzt.
Fast alle Passagiere sind Vereinsmitglieder
Für die Ju-Air ändert sich mit dem Entscheid des BAZL, dass nur noch Flüge für Vereinsmitglieder möglich sein sollen, aber fast nichts. «Bereits heute sind fast 100 Prozent der Passagiere in der Schweiz Vereinsmitglieder», teilt Ju-Air mit.
Ju-Air-Absturz erschüttert die Schweiz
Die Ju-Air wurde vor über 35 Jahren gegründet. Seinerzeit erteilte das BAZL drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge.
Letzten Sommer stürzte dann eine Ju-Air-Maschine vom Himmel. Alle 20 Insassen des knapp 79-jährigen Nostalgieflugzeuges starben. Daraufhin hat das BAZL die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt. Und ist zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt.
Dieser Entscheid wird auch durch Fakten aus der laufenden Unfalluntersuchung durch die SUST gestützt. Zusätzlich wird sich die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen.