Jus Fakultät der Uni Bern verliert Rechtsstreit gegen Studierende
Die Studierenden der Uni Bern scheinen ihre Hausaufgaben zu machen: Die Jus-Fakultät verlor einen Fall gegen ihre eigenen Rechtsstudenten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Uni Bern weigerte sich eine Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zu benoten.
- Studierende der Jus-Fakultät wehrten sich und gewannen den resultierenden Rechtsstreit.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern hat einen Rechtsstreit gegen die eigenen Studenten verloren. Laut Verwaltungsgericht handelte die Uni widerrechtlich, als sie sich weigerte, eine Prüfung zu benoten.
Das teilte die StudentInnenschaft der Universität Bern (SUB) am Montag mit. Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liegt das schriftliche Urteil vor. Die Universität liess auf Anfrage offen, ob sie sich zum Fall äussern wird. Sie hat die Möglichkeit, das Urteil weiterzuziehen.
Der Streit dreht sich um eine Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vom 8. Juni 2017. Sie war fast identisch mit einer Prüfung von 2013. Das Lösungsraster war vorübergehend auf der Website des fraglichen Instituts aufgeschaltet.
Von der Theorie zur Praxis
196 Studierende traten zur Prüfung an. Als die Uni das Malheur bemerkte, ordnete sie eine Wiederholung an. Dagegen wehrten sich Studierende vor Verwaltungsgericht – und bekamen Recht.
Zwar sei es fragwürdig, Prüfungen, die allgemein zugänglich seien, unverändert nochmals zu verwenden, heisst es im Gerichtsurteil. Das ändere aber nichts daran, dass die Prüfung insgesamt rechtskonform gewesen sei. Das Verfahren habe keinen Mangel aufgewiesen, der eine Wiederholung erforderlich gemacht hätte.
Das Urteil sei eigentlich gar nicht schlecht für die Universität, finden die Studierenden. «Dass eine Handvoll Jus-Studis gegen eine Uni mit Rechtsabteilung und eigener juristischen Fakultät vor Gericht gewinnt, ist ein hervorragendes Gütesiegel für die juristische Ausbildung an der Universität Bern.»
Die Universität hat nach eigenen Angaben bereits Lehren aus dem Fall gezogen. Alle Fakultäten seien sich einig, dass die integrale Wiederverwendung von alten Prüfungen ohne relevante Modifikationen zu vermeiden sei.