Kalkbreite Zürich: Genossenschaft vergibt Wohnungen an Minderheiten

Christoph Böhlen
Christoph Böhlen

Zürich,

Die Zürcher Genossenschaft Kalkbreite setzt ein Zeichen: 30 Prozent einer neuen Überbauung soll bewusst an Minderheiten vergeben werden.

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Die Mietpreise in der Schweiz steigen an. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kampf gegen die Gentrifizierung setzt die Zürchern Genossenschaft Kalkbreite auf Quoten.
  • Bei der neuen Überbauung an der Langstrasse sollen vermehrt Homosexuelle und Ausländer berücksichtigt werden.
  • Gemäss Mieterverband dürfen dabei die Rechte der Mieter nicht auf der Strecke bleiben.

Für eine neue Überbauung an der Zürcher Langstrasse ist ein Vermietungsreglement geplant, das zu Diskussionen führt: Die Genossenschaft Kalkbreite will ein Zeichen gegen die Gentrifizierung setzen und gleich mehrere Quoten einführen. So sollen 30 Prozent der Bewohner einen tieferen sozialen Status haben, dazu kommen 33 Prozent Ausländer mit «auffallenden Merkmalen». Ebenfalls über eine Quote geregelt: Homosexuelle, Behinderte, Alleinerziehende und weitere.

«Überdurchschnittlich viele Privilegierte»

Genossenschafts-Vorstand Jonathan Kischkel begründet das Vorgehen gegenüber dem «Tages Anzeiger» folgendermassen: «Wenn man die Vermietung nicht lenkt, melden sich überdurchschnittlich viele Privilegierte.» Die Genossenschaft habe die Quartier-Bevölkerung mit jener der Stadt verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass an der Langstrasse zum Beispiel immer weniger Ausländer vertreten sind. Das liegt einerseits daran, dass sie sich die steigenden Preise nicht leisten können. Andererseits würden viele auch wegen ihres Namens bei der Auswahl übergangen.

Freiwilligkeit gefragt

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Laut Kischkel wird die Privatsphäre nicht tangiert, zum Beispiel setze man bei Homosexuellen auf Freiwilligkeit. Diese würden nur indirekt identifiziert. Man gehe bei zwei Männern, die sich für eine kompakte Zweieinhalbzimmerwohnung bewerben davon aus, dass sie wohl im gleichen Bett schlafen. Für ein solches Bemühen gibt es in der Schweiz kaum rechtliche Grundlagen. In der EU ist eine solche Steuerung hingegen explizit erlaubt.

Vorsicht bei Mieter-Rechten

Für den Mieterverband ist klar: Bemühungen um soziale Durchmischung ist nur dann in Ordnung, wenn die Rechte der Mieter nicht tangiert werden. Und: Die Privatsphäre müsse unbedingt gewahrt werden. Kritiker sprechen von positiver Diskriminierung.

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