Kanton Aargau plant dritten bewilligungsfreien Sonntagsverkauf
Die Aargauer Gemeinden könnten künftig die Möglichkeit erhalten, einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festzulegen.
Die Aargauer Gemeinden sollen einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf pro Jahr festlegen können. Der Regierungsrat hat nach einem Beschluss des Kantonsparlaments die Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht am Freitag in die Anhörung geschickt.
Der Grosse Rat überwies im April die entsprechende Motion mit 95 zu 37 Stimmen. Grossrätinnen und Grossräte der SVP, FDP, Mitte, SP, Grüne und EVP hatten die Motion eingereicht.
Die heutige Praxis schränke die Gemeinden stark ein, hiess es. Grüne und EVP sowie Teile der SP lehnten die Motion ab.
Gemäss Regierungsrat sollen die Geschäfte weiterhin an zwei Adventssonntagen ohne besondere Bewilligung geöffnet haben dürfen. Der Regierungsrat legt diese Daten fest.
Mit der Gesetzesänderung soll dem Bedürfnis entsprochen werden, wegen regionaler Anlässe einen Sonntagsverkaufstag auch ausserhalb der Adventszeit bestimmen zu können, wie der Regierungsrat festhält.
Flexibler Verkaufs-Sonntag: Ausnahmen und Einschränkungen
So könnte dieser bewilligungsfreie Verkaufstag auf einen beliebigen Sonntag festgelegt werden.
Ausgenommen davon sollten der Bundesfeiertag, die in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertage und die Adventszeit sein.
Die geplante Regelung lasse grundsätzlich mehr Raum für eine flexiblere Lösung, die auf die Verhältnisse der Regionen und einzelner Wirtschaftsräume zugeschnitten ist. Die Anhörung bei Parteien und Verbänden dauert drei Monate.
Die Gemeinden sollen laut Regierungsrat nicht zu einem dritten Verkaufssonntag verpflichtet werden. Es könnten keine bewilligungsfreien Verkaufssonntage beantragt werden, welche auf einen hohen Feiertag fielen (Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Bundesfeiertag und Weihnachten).
Das Aargauer Volk hatte im Juni 2010 in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen abgelehnt.