Kanton Bern muss Ex-Botschafter Geld zurückzahlen
Ein ehemaliger Botschafter reichte jahrelang keine Steuererklärung ein. Der Kanton Bern schätzte ihn danach ein – allerdings viel zu hoch.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ex-Botschafter reicht jahrelang keine Steuererklärung ein.
- Der Kanton Bern schätzt ihn daraufhin ein – und das viel zu hoch.
- Nach Jahren des Rechtsstreits ist klar: Der Kanton muss viel Geld zurückzahlen.
Ein ehemaliger Botschafter und seine Frau kehrten 2001 – kurz vor der Pension – in die Schweiz zurück. Doch das Paar reichte nie eine Steuererklärung ein und wurde vom Kanton Bern eingeschätzt.
Das Problem: Der Kanton schätzte das Paar viel zu hoch ein, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Und die Schätzungen steigerten sich sogar noch, weil der Ex-Botschafter weiterhin keine Steuererklärung einreichte.
Ganze 1,7 Millionen Franken an Steuern trieb der Kanton beim säumigen Paar ein. 2005, 2009 und 2011 setzte der Kanton dies sogar mit Pfändungen durch. Dagegen wehrten sich der ehemalige Botschafter und seine Frau ab 2012 und reichten Steuererklärungen nach.
Langer juristischer Kampf
Darin ersichtlich: die Schätzungen des Kantons Bern waren ab 2006 tatsächlich viel zu hoch. Doch die Steuerbehörden revidierten die Veranlagungen nur von 2010 bis 2012, frühere Entscheide blieben in Kraft.
Das Paar beschwerte sich daraufhin erst bei der kantonalen Steuerrekurskommission und später beim bernischen Verwaltungsgericht. Aber beide Beschwerden wurden abgewiesen. Im Oktober 2023 wurde der Fall vom Ex-Botschafter dann ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses attestierte ihm im August, dass er recht hat.
Kanton verstösst gegen menschenrechtliche Prinzipien
Mehr noch, im Urteil rügt das Bundesgericht den Kanton Bern klar. Die Steuerverwaltung befinde sich auf Kollisionskurs mit mehreren grund- und menschenrechtlichen Prinzipien. Dass das Rentnerpaar so hoch eingeschätzt worden sei, müsse als Strafe für das Nichteinreichen der Steuererklärung angesehen werden.
Ein solches Vorgehen sei unzulässig, wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass bisherige Schätzungen zu hoch ausgefallen seien. Dies sei in den Pfändungsurkunden bereits ab 2005 ersichtlich gewesen.
Nun muss der Kanton Bern einen Grossteil der eingetriebenen Steuern zurückzahlen – inklusive allfälligem Schadenersatz und angefallenen Zinsen.
Steuerverwaltung meint: systematische Erhöhungen nie üblich
Es sei nach langer Zeit schwer nachzuvollziehen, weshalb das Botschafter-Ehepaar so hoch eingeschätzt worden sei. Das teilt die Berner Steuerverwaltung der «Berner Zeitung» mit. Es sei aber generell so, dass Schätzungen bei Zuzügern schwer seien, da kaum Anhaltspunkte auf Vermögen und Einkommen bestünden.
Systematische Erhöhungen seien in Bern weder üblich noch je üblich gewesen. Man prüfe nach dem neuesten Bundesgerichtsurteil jetzt, wie man mit Einschätzungen von Zuzügern weiterverfahren wolle.