Kanton Bern plant Kammer für internationale Handelsstreitigkeiten
Eine entsprechende Gesetzesänderung befindet sich bis 7. Oktober in der Vernehmlassung, wie aus einer Mitteilung des Kantons hervorgeht. Die Änderung geht auf einen Vorstoss aus FDP-Reihen im Grossen Rat zurück. Im Zuge des Brexits habe London an Bedeutung als Standort für internationale Handelsstreitigkeiten verloren, machten die Vorstösser geltend.
Mehrere europäische Länder hätten begonnen, mit spezialisierten Kammern in die Bresche zu springen. Die Schweiz geniesse einen guten Ruf als «internationales Streitschlichtungsforum». Bern solle wie die Kantone Zürich und Genf eine entsprechende Gerichtskammer am Handelsgericht einrichten.
Vom neuen Angebot könnten primär mittelständische Unternehmen profitieren. Der Kanton könnte so den Justizstandort Bern stärken. Der Grosse Rat hat den Vorstoss 2021 einstimmig als Postulat überwiesen.
Gesetzliche Grundlagen geschaffen
Unterdessen hat der Bund die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Gerichtskammern in den Kantonen geschaffen.
Internationale Streitigkeiten sollen künftig vor dem bernischen Handelsgericht ausgefochten werden können – vorausgesetzt, dass der Streitwert mindestens 100'000 Franken beträgt und die Parteien der Zuständigkeit des Handelsgerichts zustimmen.
Zudem muss mindestens eine Partei ihren Sitz im Ausland haben. Die Fälle können bei Bedarf auch auf Englisch verhandelt werden. Das dürfte eher selten der Fall sein, mutmasst der Regierungsrat gemäss den Vernehmlassungsunterlagen.
Kein erhöhter Personalbedarf
Einen erhöhten Personalbedarf sieht er deshalb nicht. Die Schaffung separater Gerichtskammern für internationale Handelsstreitigkeiten schaffe keine Konkurrenz zur internationalen Schiedsgerichtbarkeit, betonten die Autoren des Vorstosses von 2021.
Die private Schiedsgerichtbarkeit diene vorab Grossunternehmen zur diskreten Streiterledigung. Sie sei aber mit sehr hohen Kosten verbunden. Das neue Angebot brächte Vorteile vor allem für mittelständische Unternehmen mit sich.