Der Kanton Bern plant eine Revision seines Innovationsförderungsgesetzes, um wettbewerbsfähiger zu werden.
CSEM
Der Kanton Bern strebt danach, attraktiver für Firmenansiedlungen oder -abteilungen zu werden. - CSEM SA

Um bei der Wirtschaftsförderung mit anderen Kantonen besser konkurrieren zu können, will der Kanton Bern sein Innovationsförderungsgesetz revidieren. Künftig will der Kanton nicht nur Anschubfinanzierungen leisten, sondern auch wiederkehrende Finanzhilfen gewähren können.

Bern sei der einzige Kanton, der ausschliesslich Anschubfinanzierungen gewähre, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Damit sei Bern im Wettbewerb der Kantons nicht konkurrenzfähig.

Als Beispiel nennt der Regierungsrat das Schweizer Forschungs- und Entwicklungszentrum CSEM. In diesem Fall habe sich gezeigt, dass eine Anschubfinanzierung allein nicht genüge, um eine Abteilung dieses renommierten Technologiekompetenzzentrums mit Hauptsitz in Neuenburg nach Bern zu holen.

Revision des Gesetzes für mehr Konkurrenz

Mit der Revision des Innovationsförderungsgesetzes will der Kanton die Möglichkeit für wiederkehrende Finanzhilfen schaffen.

Mittels vierjähriger Rahmenkredite sollen die notwendigen Mittel jeweils vom Grossen Rat bewilligt werden. Die Gesetzesänderung geht bis am 2. August in die Vernehmlassung.

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