Kanton Freiburg erlässt Zertifikatspflicht für Spitäler und Heime
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Freiburg liegen viele Corona-Patienten auf den Intensivstationen.
- Der Kanton hat für Besucher von Gesundheitseinrichtungen eine Zertifikatspflicht erlassen.
Um das Wiederaufflammen der Coronapandemie einzudämmen, hat der Kanton Freiburg für Besuche in Gesundheitseinrichtungen eine Zertifikatspflicht erlassen. Der Bevölkerung empfiehlt er, wo nötig Masken zu tragen und die Hygieneregeln einzuhalten. Besonders wichtig sei eine Impfung gegen das Coronavirus, wie der Staatsrat mitteilte.
Ausserdem sei es unerlässlich, dass sich alle Freiburgerinnen und Freiburger weiterhin strikte an die festgelegten Hygiene- und Abstandsregeln hielten. Wo nötig, soll die Bevölkerung Masken tragen.
Maskenpflicht an Schulen
Wer im Kanton Freiburg einen Besuch in einem Spital, einer Klinik, einem Heim oder einer Tagesstätte plant, muss neu ein Covid-Zertifikat vorweisen können.
An den Schulen gilt ab der Klasse 5H obligatorisch eine Maskenpflicht, sobald in einer Klasse ein Coronafall auftritt. Sind mehrere Klassen betroffen oder steigt die Zahl der Ansteckungen, wird das Maskentragen für die gesamte Schule obligatorisch.
Ab drei positiven Fällen in einer Klasse wird diese in Quarantäne geschickt.
Die Kantonsangestellten erinnert der Staatsrat an die bereits geltenden Regelungen, namentlich zum Homeoffice. Ausserdem beauftragte er das Amt für Personal und Organisation, angesichts der derzeitigen Verschlechterung der Situation, neue Massnahmen zu prüfen.