Stadt Luzern

Kanton Luzern hat von Horw zu hohe Asylersatzabgabe gefordert

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Horw muss dem Kanton Luzern eine geringere Asylersatzabgabe zahlen als ursprünglich verlangt. Der Regierungsrat gab der Beschwerde der Gemeinde teilweise recht.

Mit mehr als 55.000 Asylerstanträgen seit Jahresbeginn war die Türkei 2023 bisher nach Syrien das zugangsstärkste Herkunftsland und lag damit noch vor Afghanistan.
Die Gemeinde Horw LU muss weniger Asylersatzabgabe zahlen, als vom Kanton Luzern gefordert. - Uli Deck/dpa

Horw muss dem Kanton Luzern eine tiefere Asylersatzabgabe bezahlen als von diesem festgesetzt. Der Regierungsrat hat eine Beschwerde der Gemeinde gegen eine Forderung des Gesundheits- und Sozialdepartements in einem Punkt teilweise gutgeheissen.

Weil der Kanton Luzern 2022 und 2023 nicht genügend Plätze für Asylsuchende hatte, verpflichtete er die Gemeinden dazu, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Gemeinden, die den Auftrag nicht erfüllten, mussten eine Ersatzabgabe zahlen.

Weil Horw in der Einschätzung des Kantons das verlangte Soll nicht erfüllte, schickte das Gesundheits- und Sozialdepartement Rechnungen im Umfang von total 216'000 Franken. Horw akzeptierte diese nicht und erhob Einsprache. Das Gesundheits- und Sozialdepartement wies diese ab, wogegen die Gemeinde Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat erhob.

Kritik an gesetzlicher Grundlage

Der Regierungsrat wies die Beschwerde in fast allen Punkten ab, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Im Gegensatz zur Gemeinde kam er zum Schluss, dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Ersatzabgabe bestand.

Horw kritisierte zudem, dass der Kanton bei der Festlegung der Abgabe zu Unrecht die Plätze in der Zivilschutzanlage Kirchfeld nicht berücksichtigt habe. Der Regierungsrat schreibt dazu, dass die Gemeinde sich diese Plätze nicht anrechnen lassen könne, weil sich die Anlage nicht als Dauerunterkunft eigne.

Anstatthotel als Flüchtlingsunterkunft

Horw hatte der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen das «Anstatthotel» als Unterkunft zur Verfügung gestellt. Die Dienststelle nahm das Hotel aber nicht in Anspruch.

Die Gemeinde argumentierte, dass das «Anstatthotel» eine geeignete Flüchtlingsunterkunft gewesen wäre und vom Kanton nur aus «Praktikabilitätsüberlegungen» nicht benutzt worden sei. Dies genüge aber nicht, um eine Ersatzabgabe zu erheben.

Der Regierungsrat gab der Gemeinde in diesem Punkt Recht. Es hätte berücksichtigt werden müssen, dass das Hotel zumindest vorübergehend und für einige Personen eine «angemessene Unterbringung» dargestellt hätte, schreibt er. Er wies das Gesundheits- und Sozialdepartement deswegen an, die Hälfte der 64 Plätze des Hotels bei der Berechnung der Ersatzabgabe anzurechnen und diese entsprechend zu kürzen.

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