Kanton Schwyz erhöht Personenbeschränkung bei religiösen Feiern
Der Kanton Schwyz wird sich in Sachen Veranstaltungen dem Bund anpassen. Neu sind bei religiösen Feiern wieder 50 Personen erlaubt – bisher waren es nur 30.
Angesichts der sich nähernden Feiertage hat der Kanton Schwyz eine Lockerung der Corona-Massnahmen im Bereich der Veranstaltungen beschlossen. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, wird sich der Kanton an den Richtlinien des Bundes orientieren.
Veranstaltungen bleiben grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden unter anderem religiöse Feiern, wie zum Beispiel Gottesdienste. Diese haben nun neu eine Obergrenze von 50 Personen – bisher waren im Kanton Schwyz nur 30 Personen zugelassen.
Die Anpassungen treten laut Mitteilung am morgigen Mittwoch, den 16. Dezember, in Kraft. Weiterhin bestehen bleiben im Kanton die Maskenpflichten am Arbeitsplatz und ab der Sekundarstufe I. Diese beiden kantonalen Massnahmen gehen über die Vorgaben des Bundes hinaus.