Kanton Schwyz: So sollen «Tubel»-Anzeigen gebremst werden!
Für Ehrverletzungsdelikte verlangt die Schwyzer Staatsanwaltschaft seit Beginn 2025 eine Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 1500 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit Beginn des neuen Jahres wurde im Kanton Schwyz eine rechtliche Neuerung eingeführt.
- Die Staatsanwaltschaft fordert hohe Vorschüsse bei Ehrverletzungsklagen.
- Neuerung dient zur Abschreckung und Minimierung derartiger Strafanträge.
Wer im Kanton Schwyz eine Ehrverletzung anzeigen will, muss mit Vorschüssen bis zu 1500 Franken rechnen. Dies ist Teil einer neuen Regelung, die teure Sicherheitsleistungen für Kläger einfordert. Darüber berichtet die «Luzerner Zeitung».
Anstieg der Ehrverletzungsanzeigen
«Tubel», «Trottel» oder «Schafsäckel»: Es gibt leider einen starken Anstieg von Ehrverletzungsanzeigen seit 2009. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik hat sich die Anzahl solcher Anzeigen in den letzten Jahren sogar mehr als verdoppelt.
Daher hat das Parlament diese Neuregelung mit dem Ziel eingeführt, die Anzahl der Strafanträge zu verringern und Antragsteller abzuschrecken.
So fordert die Staatsanwaltschaft von Personen, die einen Strafantrag wegen Ehrverletzung stellen, eine Sicherheitsleistung für mögliche Kosten und Entschädigungen.
Keine signifikante Reduzierung trotz neuer Regelung
Trotz der nun geltenden Regelung zeigt sich bisher keine nennenswerte Entlastung bei den Staatsanwaltschaften. Laut Aussage der Schwyzer Justizbehörden werde die geforderte Sicherheitsleistung laut «Luzerner Zeitung» meist bezahlt.
Die erhoffte abschreckende Wirkung scheint (noch) auszubleiben.
Die Neuregelung beinhaltet aber auch Unterstützung für finanzschwache Personen, denen es nicht möglich ist, den geforderten Vorschuss zu zahlen. Sollte jemand dazu finanziell nicht in der Lage sein, könne ein Antrag auf unentgeltliche Rechtshilfe gestellt werden.