Kanton Thurgau weitet E-Voting aus
Der Kanton Thurgau erweitert das elektronische Abstimmen auf alle Stimmberechtigten.
![Laptop mit Abstimmungsbüchlein.](https://c.nau.ch/i/JNpBa/900/laptop-mit-abstimmungsbuchlein.jpg)
Der Thurgau wird das elektronische Abstimmen schrittweise auch den im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten ermöglichen. Bisher stand das sogenannte E-Voting lediglich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung. Vorerst wird es eine einjährige Pilotphase mit fünf bis sieben Gemeinden geben.
Thurgauerinnen und Thurgauer in den entsprechenden Gemeinden sollen am 8. März 2026 zum ersten Mal E-Voting nutzen können, wie der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Die Auswahl der Pilotgemeinden erfolge in Absprache mit dem Verband Thurgauer Gemeinden.
Einführung von E-Voting ab 2027
Ab 2027 sollen alle Gemeinden die Möglichkeit haben, das elektronische Abstimmen anzubieten. E-Voting kann bei kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und auch bei Wahlen genutzt werden.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die im Kanton Thurgau registriert sind, können bereits seit Juni 2023 elektronisch abstimmen. Eingesetzt wird gemäss der Mitteilung das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post.
Bewilligung vom Bundesrat erhalten
Der Kanton Thurgau hat vom Bundesrat eine Bewilligung, um E-Voting anbieten zu können. Diese Bewilligung galt bis anhin nur für die Auslandschweizer und soll bei der demnächst fälligen Erneuerung ausgeweitet werden. Das System und die Prozesse werden gemäss der Mitteilung bei jeder Änderung sowie alle zwei bis drei Jahre unabhängig überprüft.