Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zuzwil haben ab der Abstimmung vom 9. Februar 2025 die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen und zu wählen.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Zuzwil mitteilt, können die Stimmberechtigten der Gemeinde Zuzwil ab der Abstimmung vom 9. Februar 2025 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Die Stimmberechtigten, die sich für E-Voting anmelden, erhalten künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe als auch für die bisherigen Kanäle, also brieflich und für die Urne.

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Auf der Webseite des Kantons St.Gallen unter «Politik & Verwaltung / Wahlen & Abstimmungen / E-Voting / Anmeldeverfahren» können sich alle Stimmberechtigten anmelden.

Die Daten müssen eingegeben und die Anmeldung anschliessend bestätigt werden. Die schriftliche Bestätigung wird per Post zugesendet. Für eine Anmeldung des E-Votings wird die AHV-Nummer benötigt.

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