Kanton Zürich verschärft Maskentragpflicht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Zürich verschärft die Maskentragpflicht in Gastrobetrieben, Bars und Clubs.
- Zuletzt war ein weiterer Anstieg der Corona-Fallzahlen zu beobachten.
Der Kanton Zürich reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen: Der Regierungsrat verschärft die Massnahmen, um eine Überbelastung des Contact-Tracing-Systems zu verhindern. Ziel sei, das Übertragungsrisiko an exponierten Orten zu verkleinern.
Deswegen gilt in Gastronomiebetrieben und Bars, in welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen im Innenbereich neu generell eine Maskentragpflicht. Die genannten Betriebe waren jüngst wiederholt von grösseren Ausbrüchen und Clusterbildungen betroffen. Mit der generellen Maskenpflicht soll die Gefahr einer Virusübertragung verkleinert werden.
Maskenpflicht zum Schutz des Gastronomie-Personals
Grundsätzlich ist in Gastronomiebetrieben das Servicepersonal aufgrund der Vielzahl an Kontakten und der freien Zirkulation einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gleichzeitig stellt das Personal im Fall einer Infektion eine Gefahr für die Gäste dar. Zum Schutz des Personals und der Gäste gilt daher neu in allen Gastronomiebetrieben eine Maskenpflicht für das Servicepersonal.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen gilt in Innenräumen neu eine Maskentragpflicht, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Bisher galt dies für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen bzw. in Innen- und Aussenräumen mit mehr als 300 Personen. Mit dieser Senkung der zulässigen Personenzahl ohne Maskenschutz oder Abstand soll das Übertragungsrisiko an Veranstaltungen gemindert werden.
Die neuen Massnahmen treten ab Donnerstag, den 15. Oktober in Kraft.