Kanton Zürich verzichtet auf automatisierte Fahrzeugfahndung
Das Bundesgericht verhindert die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung im Kanton Zürich.

Der Kanton Zürich kann keine automatisierte Fahrzeugfahndung einführen. Das Bundesgericht hat der Sicherheitsdirektion einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Die Videoüberwachung soll sich auf rein polizeiliche Zwecke beschränken, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die automatisierte Fahndung hätte vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen erfasst. Fast zeitgleich wäre ein Abgleich mit den Fahndungsregistern vorgenommen worden.
Das Bundesgericht wies im Oktober 2024 jedoch eine entsprechende Luzerner Version zurück. Ein solches System greife in die Kompetenz des Bundes ein, hiess es im Urteil.