Neue Verkehrsregelung an der Dreiwiesenstrasse in Zürich
Ende März wird der Einbahnverkehr in der Dreiwiesenstrasse in Zürich für Berechtigte mit Zufahrtsbewilligung in der Gegenrichtung geöffnet.

Wie die Stadt Zürich mitteilt, ist die Einfahrt in die Dreiwiesenstrasse in Richtung Zürichbergstrasse und Zoo ab Donnerstag, 27. März 2025, bei Einbahnverkehr nur Fahrzeugen mit einer Zufahrtsbewilligung erlaubt, ausgenommen sind Velos und Motorfahrräder.
Die verkehrliche Massnahme ist Teil des im Jahr 2022 vom Stadtrat beschlossenen «Verkehrskonzepts Zoo».
Ziel des Konzepts ist es, die Quartierbevölkerung in der Umgebung des Zoos vor übermässigem Autoverkehr zu schützen sowie den öffentlichen Verkehr zu stärken. Mit der Zufahrtsberechtigung sollen Umwege für die Berechtigten verhindert werden.
Die Zufahrtsbewilligung für 30 Franken pro Kalenderjahr kann online bestellt oder vor Ort bei der Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr bezogen werden. Die Liste der Berechtigten für eine Zufahrtsbewilligung kann auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.