Strafe

Kantonsgericht bestätigt lebenslängliche Strafe für Kindsmörderin

Keystone-SDA
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Fribourg,

In Freiburg hat eine Frau ihr Kind umgebracht. Dafür wurde ihr nun eine lebenslängliche Freiheitsstrafe auferlegt.

England
Die Gerichtsverhandlung findet im Mai in London statt. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Einer Kindsmörderin in Freiburg wurde eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt.
  • Auch die Berufungsverhandlung hatte kein anderes Urteil ergeben.

Das Kantonsgericht Freiburg hat die lebenslängliche Gefängnisstrafe für Kindsmord für eine Frau bestätigt. Die 28-Jährige hatte im November 2018 in Vuadens FR die zweijährige Tochter ihres Partners erstickt. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft.

Die Berufungsverhandlung gegen die Frau erbrachte kein anderes Urteil als das des Greyerzer Bezirksgerichts vom April 2022. Die Angeklagte beteuerte wie schon vor der ersten Instanz ihre Unschuld.

Das Kantonsgericht befand sie indessen nach Aktenlage und vorgebrachten Argumenten erneut für schuldig. Es zeigte sich überzeugt, dass sie das kleine Mädchen getötet hatte. Eine Täterschaft Dritter sei auszuschliessen.

Freiburg
Die Angeklagte wurde zur lebenslanger Haft verurteilt. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Angeklagte und ihr Ex-Partner gemeinsam gehandelt hätten. Auch weise nichts darauf hin, dass der Ex-Partner und Kindsvater eine Tötungsabsicht gehegt habe.

Die Beweise für ihre Täterschaft seien überwältigend. Daran bestehe kein ernsthafter Zweifel. Zudem sei die rechtliche Einstufung als Mord und nicht als Totschlag erfolgt. Die Angeklagte habe das Kind auf besonders skrupellose Weise getötet.

Das Mädchen sei vor der schliesslichen Erdrosselung rund dreissig Mal geschlagen worden. Angesichts der schweren Schuld, ihrer völligen Skrupellosigkeit und des Fehlens mildernder Umstände rechtfertige sich der lebenslängliche Freiheitsentzug.

Kind war bei Vater in Obhut

Die Tat ereignete sich im November 2018 in der Wohnung des Vaters des damals zweijährigen Mädchens. Der Vater lebte nach der Trennung von der Kindsmutter mit der neuen Freundin zusammen. Das Mädchen war für das Wochenende in seiner Obhut.

Die Freundin war einen Teil der Nacht allein mit dem Mädchen zu Hause. Am Morgen fand der Vater das tote Kind. Laut Obduktionsbericht war es durch «mechanisches Ersticken» zu Tode gekommen.

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