Kapo SG erwischt gleich 13 Fahrunfähige
Die Kapo St. Gallen erwischt 13 fahrunfähige Verkehrsteilnehmer. Acht müssen den Führerausweis abgeben. Für drei wird ein Fahrverbot für die Schweiz erhängt.
Das Wichtigste in Kürze
- 13 Alkohol- und Marihuanasünder erwischte die Kapo St. Gallen an diesem Wochenende.
- Acht Fahrzeugausweise wurden auf der Stelle entzogen.
Gleich 13 Verkehrsteilnehmende in fahrunfähigem Zustand erwischte die Kantonspolizei St. Gallen zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen. Für drei Fahrzeuglenker aus dem Ausland wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt und ein Verkehrsteilnehmer erhielt ein temporäres Fahrverbot.
Bei zwei Fällen rückte die Polizei wegen eines Unfalls aus. Ein 64-jähriger Österreicher kam mit seinem Traktor und Anhänger von der Fahrbahn ab und touchierte zwei Metallpfosten sowie ein parkiertes Auto. Beim zweiten Fall prallte ein 50-jähriger Autofahrer beim rückwärts Ausparkieren in ein anderes Auto. Ohne den Schaden zu melden entfernte er sich von der Unfallstelle. Später konnte der Mann schlafend vor seinem Wohnort aufgefunden werden.
Eher hohe Zahl
Die Zahl der erwischten Alkoholsünder am Steuer an diesem Wochenende sei schon etwas hoch, erklärt der Mediensprecher der Kapo St. Gallen Florian Schneider gegenüber Nau. Jedoch sei Alkohol am Steuer «ein klassisches Kontrolldelikt», so Schneider, «je mehr wir kontrollieren, desto mehr Delikte werden erkannt.» Das spreche dafür, dass dieses Wochenende in anderen Belangen ein eher ruhiges war – die Polizei also mehr Zeit für Verkehrskontrollen hatte.
Erstaunlich an diesem Wochenende sei aber, «dass besonders viele Ausweise entzogen wurden», so Schneider weiter. Acht der 13 fahrunfähigen Verkehrssündern gaben den Check auf der Stelle ab, was bedeutet, dass sie einen Atemalkoholwert von über 0,4 mg/l (0,8 Promille) nachwiesen. Bei einem Wert zwischen 0,25 mg/l (0,5 Promille) und 0,4 mg/l wird der Fahrer hingegen mit einem temporären Fahrverbot belegt – der Führerausweis kann nachträglich entzogen werden.
Kein Zusammenhang mit dem Wetter
An einen Zusammenhang zwischen schönem Wetter und der Zahl von Alkoholsündern glaubt Schneider nicht. Zwar sei es gut möglich, dass man im Sommer etwas länger in der Gartenbeiz sitze, eins oder zwei trinke und dann nach Hause fahre. «Es gibt aber immer einen Grund zum Trinken», so Schneider weiter. Sei es nun im Sommer in der Gartenbeiz oder im Winter an Weihnachten oder der Fasnacht. Diesbezüglich mache der Sommer zu den restlichen Jahreszeiten also kein Unterschied.