Karin Keller-Sutter will mehr Migranten auf dem Arbeitsmarkt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweiz fehlen Arbeitskräfte. Dagegen hat der Bundesrat nun drei Punkte ausgearbeitet.
- Junge Asylsuchende und schwer vermittelbare Migranten sollen besser integriert werden.
- Auch Arbeitslosen über 40 soll unter die Arme gegriffen werden.
- Mit den Sozialpartnern im Boot schöpft Keller-Sutter Hoffnung auf eine Einigung zum InstA.
Der Schweiz fehlen Arbeitskräfte. Das bekommen besonders die Bereiche Pflege und Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) zu spüren. Zudem führt die Personenfreizügigkeit zu mehr Konkurrenz auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. In seiner heutigen Sitzung diskutierte der Bundesrat darum drei Massnahmen.
Erstens, die Weiterführung der Integrationsvorlehre für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bis 2024. Zweitens, finanzielle Zuschüsse – 18 Millionen Franken jährlich – für besonders schwer Vermittelbare. Drittens, die Unterstützung von Arbeitslosen über 60 Jahren.
Arbeitslose ab 40 Jahren
Nicht nur junge Menschen mit Migrationshintergrund haben Mühe, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Auch ältere Menschen sind betroffen. Wer nach dem 40. Lebensjahr arbeitslos wird, findet eher schwerlich eine neue Anstellung. Der Arbeitsmarkt verändere sich zu schnell, so der Bundesrat. Betroffene verlieren den Anschluss.
Der Bundesrat will darum eine kostenlose Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) für Menschen über 40 Jahre anbieten.
2020 bis 2021 werden kantonale Pilotprojekte durchgeführt. Darauf soll ein vierjähriges, nationales Förderungsprojekt folgen. Der Bund investiert insgesamt rund 37 Millionen.
Darüber hinaus will der Bundesrat gezielt ältere Arbeitslose über 60 Jahren unterstützen. Dafür will er neue Überbrückungsleistungen einführen. Insgesamt über maximal 20 AHV-Beitragsjahre und kein Anspruch auf eine Altersrente der AHV. Das Vermögen muss unter 100 000 Franken sein. 2018 waren 2657 Personen über 60 Jahren ausgesteuert.
Eine notwendige Massnahme für Karin Keller-Sutter
Für das Niveaujahr 2018 wird mit Kosten in der Höhe von rund 95 Millionen Franken gerechnet. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass 60 Prozent der ausgesteuerten Personen einen Anspruch auf die maximale Überbrückungsleistung haben.
«Der Geist dieser Massnahmen ist, mit allen noch etwas zu machen», sagte Keller-Sutter. Arbeitslose Menschen, die keinen Job haben und ausgesteuert sind, würden unter dieser Situation leiden.
Die Massnahmen sollen Steuerfinanziert sein und nicht durch Beiträge, erklärte Jürg Brechbühl, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen. Diese Massnahme sei ohnehin notwendig, erklärte Keller-Sutter vor den Medien. Freizügigkeit habe nicht nur Vorteile: Menschen fühlten sich auch verdrängt, vor allem auch ältere Personen. Deshalb habe der Bundesrat auch die Pflicht, die Nachteile der Freizügigkeit aufzufangen.
Junge Migranten ausbilden
Seit August 2018 sollen jährlich 800 bis 1000 anerkannte Flüchtlinge mit einer sogenannten «Integrationsvorlehre» auf eine Berufslehre vorbereitet werden. Damit soll die Schweiz das Arbeitskräftepotential im Inland optimal ausschöpfen können.
Weil das Pilotprojekt bisher gut lief, solle es nun auf andere Jugendliche ausgeweitet werden. Neu sind auch junge Erwachsene ohne Abschluss in der Sekundarstufe II, aber auch ohne Asylgesuch erwünscht. Viele kommen durch Familiennachzug in die Schweiz und sollen so eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen.
Neu sollen jährlich 1500 junge Menschen ausgebildet werden. Das Projekt läuft voraussichtlich über drei Jahre. Der Bund investiert pro Platz und Jahr rund 13’000 Franken.
Schwer vermittelbare Jugendliche
Im Bereich der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung ist es bereits gängige Praxis. Arbeitgeber bekommen einen Zuschuss, wenn sie schwer vermittelbare Arbeitnehmer einstellen. Damit sollen die Arbeitnehmer die Chance bekommen, sich direkt im Job zu profilieren.
Nun soll diese Praxis auf schwer vermittelbare anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene ausgeweitet werde. Gratis ist auch diese Massnahme nicht. Der Bundesbeitrag werde pauschal mit rund 12’000 Franken pro Person veranschlagt, steht in der bundesrätlichen Medienmitteilung.