Kasachstan Affäre: Miesch und Borer werden unter die Lupe genommen
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen Thomas Borer und Christian Miesch hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
- Dies aufgrund einem vermeintlichen Geldfluss zwischen dem Lobbyisten und dem früheren SVP-Nationalrat.
Gegen Thomas Borer, Altbotschafter und Lobbyist, sowie den früheren SVP-Nationalrat Christian Miesch hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Der Auslöser für die Ermittlungen sind ungewöhnliche Geldflüsse zwischen den beiden. Zum Fall Borer hat die Bundesanwaltschaft «ein anonymes Schreiben mit Informationen» erhalten, erklärt die Medienstelle der Bundesanwaltschaft.
Unschuldsvermutung aller Beteiligten
«Bis dato ist
kein Strafverfahren eröffnet worden», betont die Bundesanwalt gegenüber dem «Der Bund».
Es gelte deshalb «in diesem Stadium der Untersuchung die Unschuldsvermutung für
alle Beteiligten». Erst nach Abschluss der Vorabklärungen wird entschieden, ob ein Strafverfahren eröffnet werde.
Schon seit drei Jahren beschäftigt die Kasachstan-Affäre um Borer, Miesch und weitere Parlamentarier die Schweiz. Anfang 2015 berichtete die NZZ, dass das kasachische Regime Thomas Borer als Lobbyisten engagierte. Seine Aufgabe war es die Auslieferung des Exilkasachen Wiktor Chrapunow zu erwirken. Dieser soll Geld von Kasachstan veruntreut haben. Seine Erfolge resultierten in einem parlamentarischen Vorstoss des SVP-Nationalrates Christian Miesch. In genau diesem Zeitraum floss Geld zwischen Borer und Miesch, welches geheim blieb.
Unstimmigkeiten flogen auf
«Der Bund» veröffentlichte am 1. März 2018 eine Rechnung, die Miesch am 4. April 2015 verfasst hatte. Darin forderte der Nationalrat vom Lobbyisten 4635 Franken für ein Generalabonnement 1. Klasse für seine «Aktivitätn als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan».
Diese Rechnung hatte zwei Tücken
Erstens besass
der frühere Nationalrat damals ein vom Staat offeriertes SBB-GA. Zweitens waren
die Co-Präsidenten der Gruppe Schweiz-Kasachstan nicht über die Rechnung informiert
worden. Lombardi erklärte «für ihn sei sonnenklar, dass sämtliche Aktivitäten
von Parlamentariern in solchen Gruppen freiwillig und unentgeltlich sind.»
Beide stritten
den angeblichen Geldfluss zwischen einander ab. Doch als «Der Bund» sie mit
einem Mailwechsel konfrontierte, der ihre Aussage widerlegte, stellte Borer die
Rechnung als Fehler seiner Buchhaltung dar.
Steht Miesch
unter Immunität?
Als Miesch von
Borer Geld forderte, war er noch ein Angehöriger des Parlaments. Ein Mitglied des
Parlaments geniesst für Handlungen, die im Zusammenhang mit seiner
parlamentarischen Aufgabe steht, den Schutz der relativen Immunität.