Auch die Strafbehörden interessieren sich jetzt für die geheimen Geldflüsse in der Kasachstan-Affäre. Zwischen Thomas Borer und Christian Miesch sollen geheime Gelder geflossen sein.
Thomas Borer ist von dem kasachischen Regime als Lobbyist engagiert worden.
Thomas Borer ist von dem kasachischen Regime als Lobbyist engagiert worden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Thomas Borer und Christian Miesch hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
  • Dies aufgrund einem vermeintlichen Geldfluss zwischen dem Lobbyisten und dem früheren SVP-Nationalrat.
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Gegen Thomas Borer, Altbotschafter und Lobbyist, sowie den früheren SVP-Nationalrat Christian Miesch hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Der Auslöser für die Ermittlungen sind ungewöhnliche Geldflüsse zwischen den beiden. Zum Fall Borer hat die Bundesanwaltschaft «ein anonymes Schreiben mit Informationen» erhalten, erklärt die Medienstelle der Bundesanwaltschaft.

Unschuldsvermutung aller Beteiligten

«Bis dato ist kein Strafverfahren eröffnet worden», betont die Bundesanwalt gegenüber dem «Der Bund». Es gelte deshalb «in diesem Stadium der Untersuchung die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten». Erst nach Abschluss der Vorabklärungen wird entschieden, ob ein Strafverfahren eröffnet werde.

Schon seit drei Jahren beschäftigt die Kasachstan-Affäre um Borer, Miesch und weitere Parlamentarier die Schweiz. Anfang 2015 berichtete die NZZ, dass das kasachische Regime Thomas Borer als Lobbyisten engagierte. Seine Aufgabe war es die Auslieferung des Exilkasachen Wiktor Chrapunow zu erwirken. Dieser soll Geld von Kasachstan veruntreut haben. Seine Erfolge resultierten in einem parlamentarischen Vorstoss des SVP-Nationalrates Christian Miesch. In genau diesem Zeitraum floss Geld zwischen Borer und Miesch, welches geheim blieb.

Kasachstan-Affäre
Christian Miesch war in die Kasachstan-Affäre verwickelt. - Keystone

Unstimmigkeiten flogen auf

«Der Bund» veröffentlichte am 1. März 2018 eine Rechnung, die Miesch am 4. April 2015 verfasst hatte. Darin forderte der Nationalrat vom Lobbyisten 4635 Franken für ein Generalabonnement 1. Klasse für seine «Aktivitätn als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan».

Diese Rechnung hatte zwei Tücken

Erstens besass der frühere Nationalrat damals ein vom Staat offeriertes SBB-GA. Zweitens waren die Co-Präsidenten der Gruppe Schweiz-Kasachstan nicht über die Rechnung informiert worden. Lombardi erklärte «für ihn sei sonnenklar, dass sämtliche Aktivitäten von Parlamentariern in solchen Gruppen freiwillig und unentgeltlich sind.»

Beide stritten den angeblichen Geldfluss zwischen einander ab. Doch als «Der Bund» sie mit einem Mailwechsel konfrontierte, der ihre Aussage widerlegte, stellte Borer die Rechnung als Fehler seiner Buchhaltung dar.

Steht Miesch unter Immunität?

Als Miesch von Borer Geld forderte, war er noch ein Angehöriger des Parlaments. Ein Mitglied des Parlaments geniesst für Handlungen, die im Zusammenhang mit seiner parlamentarischen Aufgabe steht, den Schutz der relativen Immunität.

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