Kauf medizinischer Hilfsmittel im EWR soll vergütet werden
Der Bundesrat schlägt vor, private Käufe medizinischer Mittel im Ausland künftig durch die Krankenkasse rückvergüten zu lassen.
Wer im europäischen Ausland privat gewisse medizinische Mittel und Gegenstände einkauft, soll diese in Zukunft von der Krankenkassen zurückvergütet erhalten. Diese Massnahme zur Kostendämpfung schlägt der Bundesrat mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vor.
Heute werden diese Mittel und Gegenstände – wie zum Beispiel Verbandsmaterial, Blutzuckerstreifen oder Prothesen – grundsätzlich nicht vergütet, wenn sie im Ausland bezogen wurden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mitteilte. So könnten die Versicherten in der Schweiz aktuell nur in Notfällen vom günstigeren Angebot im Ausland profitieren.
Krankenkassen sollen Medizinprodukte aus EU-Ausland übernehmen?
Der Bundesrat möchte, dass in Zukunft gewisse Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum (EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) eingekauft wurden, von den Krankenkassen übernommen würden. Dazu gehören vor allem Verbrauchsmaterialien. Denn diese hätten die Krankenversicherer im Jahr 2021 rund 315 Millionen Franken gekostet, um damit rund die Hälfte des Kostenvolumens aller von der obligatorischen Krankenversicherung vergüteten Mittel und Gegenstände.
Der Bundesrat erhofft sich von der Massnahme, dass die Kosten in der Schweiz gedämpft und der Wettbewerb gefördert werden könnte. Welche Mittel und Gegenstände konkret übernommen würden, würde die Regierung dann auf Verordnungsstufe regeln. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März.