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Keine Einbürgerung von «Töffli-Bueb»: Gericht rüffelt Parlament

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Rückweisung des Einbürgerungsgesuch eines minderjährigen Italieners als «willkürlich» bezeichnet.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Gericht hob den Entscheid der zuständigen Parlamentskommission auf. Diese muss den Fall erneut beraten.

Die Ablehnung des Gesuchs einzig gestützt auf zwei Verweise der kantonalen Jugendanwaltschaft wegen strassenverkehrsrechtlichen Übertretungen beruhe «auf sachfremden Gründen und ist als willkürlich zu betrachten», schreibt das Verwaltungsgericht im am Montag, 12. Dezember 2022, publizierten Beschwerdeentscheid.

Die Jugendanwaltschaft sprach die Verweise wegen eines frisierten Töfflis aus.

Behörden sind an die Verfassung gebunden

Die Einräumung eines Ermessensspielraums bedeute nicht, dass die zuständige Behörde bei der Ermessensausübung völlig frei sei.

Sie sei vielmehr auch bei Einbürgerungsentscheiden an die Verfassung gebunden und habe insbesondere das Rechtsgleichheitsgebot, das Willkürverbot zu beachten, hält das Verwaltungsgericht fest.

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