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Kita-Mitarbeiter in St. Gallen vor Gericht

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Ein 34-jähriger Kita-Mitarbeiter geht am kommenden Dienstag vor Gericht, nachdem er mehrere Kinder in einer Kita und bei ihnen zu Hause missbraucht haben soll.

Gericht Seefeld Mörder
Dem Schweizer Tobias K. und seinem Komplizen droht die lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 34-Jähriger soll drei Kinder in einer Kita und bei ihnen zu Hause missbraucht haben.
  • Am Dienstag muss sich der Kita-Mitarbeiter vor Gericht verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den Mann.

Ein 34-jähriger Mann muss sich am kommenden Dienstag vor dem St. Galler Kreisgericht unter anderem wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Pornografie verantworten. Der frühere Kita-Mitarbeiter soll während der Arbeitszeit Kinder missbraucht haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem sexuelle Handlungen an drei Kleinkindern vor. Das jüngste war 16 Monate alt. Die Übergriffe fanden in der Kindestagesstätte statt, wo er arbeitete, aber auch bei den Kindern zu Hause.

Bilder und Videoaufnahmen im Darknet veröffentlicht

Weiter soll der 34-Jährige an verschiedenen Orten Foto- und Videoaufnahmen von Kindern gemacht haben, die er unter einem Pseudonym im Darknet veröffentlichte. Auf den Bildern sind Gesichter teilweise erkennbar. Auf mehreren Festplatten wurde eine Sammlung von 4600 Videos und rund 61'700 kinderpornografische Bilder entdeckt, die der Angeklagte aus dem Darknet heruntergeladen haben soll.

Der Kita-Mitarbeiter war im Sommer 2018 festgenommen und daraufhin von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft ging zuerst davon aus, dass am Arbeitsplatz keine Übergriffe stattgefunden hatten.

Freiheitsstrafe und Tätigkeitsverbot

Als sich dann aber herausstellte, dass auch Kinder aus der Kita betroffen waren, wurde im Februar 2019 die Öffentlichkeit informiert. Es folgten eine Medienkonferenz des Unternehmens, das die Kita führt, aber auch Aussprachen mit den Eltern, die ihre Kinder dort betreuen liessen. Man wisse nicht, wie es dem Angestellten gelungen sei, sich während der Arbeit alleine mit einem Kind aufzuhalten und es zu missbrauchen, sagte damals der Verwaltungsratspräsident.

Kindertagesstätte
Gummistiefel für Kinder stehen in der Garderobe der Kindertagesstätte «Spatzenhaus». (Symbolbild) - dpa

Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie eine Busse von 600 Franken. Zudem soll ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für berufliche oder ausserberufliche Tätigkeiten ausgesprochen werden, die Kontakte zu Minderjährigen umfassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie und Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte vor – alles mehrfach. Dazu kommen noch Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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