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Klage eingereicht: Fitnesscenter fordern Schadenersatz

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schliessung der Fitnesscenter wegen der Corona-Pandemie sei «unverhältnismässig». Deshalb hat der Verband nun eine Staatshaftungsklage eingereicht.

Fitnesscenter coronavirus
Die Fitnesscenter dürfen ab Montag trotz steigenden Zahlen der Infektionen mit dem Coronavirus wieder öffnen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund soll für den Umsatzverlust von Fitnesscentern aufkommen.
  • Das fordert der Fitnesscenter-Verband in einer Staatshaftungsklage.
  • Diese wurde beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingereicht.

Der Schweizer Fitnesscenter-Verband (SFGV) hat eine Staatshaftungsklage gegen den Bund eingereicht. Wegen der Corona-Massnahmen können sie ihre Lokalitäten nicht öffnen. Dies führe zu grossen Umsatzverlusten und sei «unverhältnismässig», machen sie geltend.

claude ammann fitnessverband
Claude Ammann an einer Medienkonferenz in Bern. - zVg

Für SFGV-Präsident Claude Ammann sind die «Zwangsschliessungen willkürlich», wie der «SonntagsBlick» schrieb. Mit der Klage wolle man den Bund zum Schadenersatz für die finanziellen Einbussen verpflichten. Das teilte der SFGV am Sonntag mit. Die Klage wurde beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eingereicht.

Berner Fitnesscenter fordert fast 260'000 Franken

Das EFD bestätigte auf Anfrage den Eingang von Staatshaftungsklagen. Bislang lägen Gesuche im einstelligen Bereich vor, zu welchen sich das EFD aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter äussern könne.

Der Arbeitgeber- und Branchenverband koordiniere und finanziere eine Musterklage gegen die Schweizer Eidgenossenschaft, hiess es in der Mitteilung des SFGV.

Die Klage sei von Urs Saxer, Titularprofessor Staatsrecht an der Universität Zürich, eingereicht worden. Darin fordere ein Berner Fitnesscenter Schadensersatz in der Höhe von 259'000 Franken.

Coronavirus
Wegen der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus waren Fitnesscenter lange geschlossen. (Symbolbild) - Keystone

Saxer bestätigte das Rechtsbegehren. Eine Staatshaftungsklage sei der einzige Weg, um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Der Bundesrat habe seinen Ermessensspielraum «eindeutig unsachlich und rechtsverletzend» ausgeübt.

Lage für Fitnesscenter wird immer existenzbedrohender

Und die Lage trotz teilweise entgegenstehender wissenschaftlicher Erkenntnisse übereilt, nicht differenzierend und falsch beurteilt, so Saxer.

Die Lage für die Fitnesscenter werde immer existenzbedrohender, schrieb der Branchenverband weiter. Die Härtefallentschädigungen stünden in keinem Verhältnis zum monatelangen Umsatzausfall.

Es gebe zudem keine Hinweise, dass sich in Fitnesscentern mehr Leute ansteckten als im öffentlichen Verkehr oder in Läden.

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