Klima-Aktivisten kommt grüne Limmat teuer zu stehen
Das Wichtigste in Kürze
- Für die grüne Verfärbung der Limmat verwendeten die Klimaaktivisten den Stoff «Uranin».
- Er ist biologisch unbedenklich, jedoch nicht ganz günstig.
- Die Aktion könnte für die Aktivisten allgemein teuer werden.
Die Klima-Aktivisten der Organisation «Extinction Rebellion» haben am Dienstagmittag die Limmat leuchtend grün eingefärbt. Dazu kippten sie eine grosse Menge eines fluoreszierenden Farbstoffes in den Fluss. Eigenen Angaben zufolge handelte es sich dabei um «Uranin».
Ungefährlicher Farbstoff
Uranin ist das wasserlösliche Natriumsalz des Fluorescein. Fluorescein ist ein leuchtender Farbstoff aus der Gruppe der Xanthenfarbstoffe und der Triphenylmethanfarbstoffe. Er wird in der analytischen Chemie als Indikator verwendet. Ebenso wird er von Hydrologen als sogenannter Tracer eingesetzt, um Strömungen in Gewässern zu messen.
Die Aktivisten betonen in einer Medienmitteilung die Ungefährlichkeit des Stoffes. Das ursprünglich rote Pulver sei biologisch völlig unbedenklich, lagere sich nicht ab und zerfalle im Sonnenlicht innerhalb weniger Tage.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt diese Darstellung grundsätzlich. «Das BAFU setzt diesen Stoff in kleinen Mengen punktuell selber ein», sagt eine Hydrologin, «er ist toxikologisch unbedenklich.»
Aktion kostet eine Stange Geld
Ganz günstig war die Aktion für die Aktivisten aber offenbar nicht. Eigenen Angaben nach hat Extinction Rebellion 3,5 bis 4 Kilogramm des Natriumsalzes in die Limmat gemischt. Das Pulver kostet in der Schweiz um die 45 Franken pro 100 Gramm. Die Aktion hat die Aktivisten also mindestens rund 1'800 Franken gekostet.
Wie R.D*, ein Mitglied der Organisation zu Nau sagt, habe es abgesehen von einer 80-Franken-Busse wegen unerlaubten Schwimmens keine Probleme mit den Behörden gegeben.
Zusätzlich zu den Materialkosten und der Busse kommt aber offenbar auch noch eine grössere Rechnung der Polizei auf Extinction Rebellion zu. Der Gewässerschutz und die Polizei klärt zur Zeit noch ab, wie ungefährlich der Stoff ist.
Sollte der toxikologische Bericht negativ herauskommen und ein strafrechtlicher Tatbestand somit entfallen, müssten die Verantwortlichen der Aktion immer noch die Kosten für den Einsatz der verschiedenen eingeschalteten Behörden aufkommen.
*Name der Redaktion bekannt