Klingnau AG darf gefundene Goldbarren behalten
Die von zwei Gemeindemitarbeitern beim Mähen einer Magerwiese im Juni 2012 gefundenen Goldbarren im Wert von 100'000 Franken gehen an die aargauische Gemeinde Klingnau. Der Eigentümer des Goldes konnte nicht ermittelt werden.Wie die Regionalpolizei Zurzibiet am Montag mitteilte, hatten sich kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist diverse mögliche Besitzer des Goldes oder Teilen davon gemeldet. Umfangreiche Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass das Gold niemandem zugeordnet werden könne.Weil der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden konnte, geht der aussergewöhnliche Fund nun an die Gemeinde. Gemäss Zivilgesetzbuch geht eine Fundsache an den Finder - wenn sich innerhalb einer Frist von fünf Jahren der rechtmässige Eigentümer nicht meldet.