Kommission hält an verschärften Bedingungen für Alpentransit fest
Lastwagen und Reisecars sollen künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) hält an ihrem Entwurf einer Gesetzesänderung fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestossen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative.
Demnach sollen Lastwagen und Busse nur noch durch Tunnels und über Pässe in den Alpen fahren dürfen, wenn sie über modernste Sicherheitsassistenzsysteme verfügen. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr erhöht werden.
Konkret sollen die Assistenzsysteme spätestens fünf Jahre, nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein. Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.
Die KVF-N hat nach der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 15 zu 10 Stimmen.
Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Vorlage das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs in den Alpen verringere und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden könne. Eine Minderheit lehnt das Vorhaben ab. In ihren Augen ist der gesetzliche Handlungsbedarf ungenügend begründet. Die Nachrüstung von Fahrzeugen sei für das Transportgewerbe aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum verhältnismässig.
Eine weitere Minderheit beantragt gemäss der Mitteilung, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen. Sie weist darauf hin, dass diese Ausnahmen die Wirksamkeit der Massnahmen reduzieren und der Rechtsgleichheit widersprechen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entlastet die längere Frist dagegen die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher.
Die Vorlage wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt, bis dahin kann der Bundesrat zum Erlassentwurf Stellung nehmen. In der Vernehmlassung hatten sich neben dem Nutzfahrzeugverband Astag auch die SVP und die FDP kritisch zum Vorhaben geäussert. Grundsätzlich einverstanden waren die SP, die Grünen, die CVP und die GLP.
Die geplante Regelung gewährleistet gemäss den Erläuterungen der KVF-N die Vereinbarkeit mit den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU. Da sich die Mindeststandards auf einzelne Strecken beschränkten und mit der Verkehrssicherheit begründet würden, seien Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit gegeben.