Kommission soll Neuregelung bei Waffen-Wiederausfuhr prüfen

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Bern,

Der Ständerat will erst später über eine mögliche Änderung des Kriegsmaterialgesetzes entscheiden.

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Der Ständeratssaal im Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 21 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen überwies die kleine Kammer am Montag eine Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart an ihre Sicherheitspolitische Kommission (SIK-S).

Der Ständerat will erst später über eine mögliche Änderung des Kriegsmaterialgesetzes entscheiden. Zunächst soll die zuständige Kommission prüfen, ob demokratische Rechtsstaaten in der Schweiz gekaufte Waffen künftig frei an andere Länder weitergeben können sollen.

Der Ständerat hiess damit einen Ordnungsantrag von Werner Salzmann (SVP/BE) gut.

Motionär Burkart hatte sich mit dem Vorgehen einverstanden erklärt. Daniel Jositsch (SP/ZH) wandte vergeblich ein, die zugrundeliegenden Fragen seien in der Vergangenheit bereits eingehend diskutiert worden, man könne direkt entscheiden.

Heute müssen Staaten eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung abgeben, wenn sie Rüstungsgüter in der Schweiz kaufen. Die Bestimmung soll verhindern, dass Schweizer Bestimmungen zu Waffenexporten umgangen werden und Waffen aus der Schweiz etwa in Kriegsgebieten landen. Weiterexportiert werden dürfen Rüstungsgüter nur, wenn der Bund dies erlaubt.

Burkart will in gewissen Fällen auf diese Erfordernis verzichten: Nämlich gegenüber Ländern, welche die Werte der Schweiz teilen und über mit jenen der Schweiz vergleichbare Regeln für Waffenexporte verfügen.

Hintergrund des Vorstosses ist der Ukraine-Krieg: Anfang Juni hatte der Bundesrat Gesuche aus Deutschland und Dänemark abgelehnt, die in der Schweiz produziertes Kriegsmaterial an die Ukraine liefern wollte. Berlin wollte in der Schweiz hergestellte Panzermunition weitergeben, Kopenhagen Piranha-Schützenpanzer aus Schweizer Produktion.

Das Schweizer Waffen über Drittstaaten direkt in Kriegsgebiete geliefert würden, lasse sich auf andere Weise verhindern, argumentiert Burkart. Die Neutralität bleibe gewahrt. Die heutige Regelung behindere sicherheitspolitische Anstrengungen in Europa, von denen auch die Schweiz profitiere. Denn der Ukraine-Krieg habe gezeigt, wie eng die Zusammenarbeit zwischen Ländern sei, welche die Werte der Schweiz teilten. Ausserdem schade sie der Schweizer Industrie, was nicht im Sinne der Sicherheit des Landes sei.

Der Bundesrat stellt sich gegen den Vorstoss. Waffen könnten damit in Staaten gelangen, welche die Schweizer Bewilligungskriterien nicht erfüllen.

Zudem gibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu bedenken, dass auch bei einer Annahme der Motion bereits geltende Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in Kraft bleiben würden. Die Ukraine würde von einer Neuregelung nicht profitieren.

Die Liste der Staaten, für die Burkart eine Lockerung fordert, ist in der Kriegsmaterialverordnung enthalten: Darauf stehen derzeit Argentinien Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn und die USA.

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