Kondom abgezogen: «Stealthing»-Verbot fehlt die Gesetzesgrundlage
Das Zürcher Obergericht hat einen Studenten nach einem «Stealthing»-Vorwurf freigesprochen. Er wird beschuldigt, während dem Sex das Kondom abgezogen zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Student wurde vom «Stealthing»-Vorwurf freigesprochen.
- Es gebe keine Gesetzesgrundlage, die es verbiete.
Das Zürcher Obergericht hat sich am Donnerstag erstmals mit dem «Stealthing»-Phänomen befassen müssen, dem heimlichen Abziehen eines Kondoms also. Dabei sprach es einen 21-jährigen Studenten frei. Das Verhalten sei zwar moralisch verwerflich, es gebe aber keine Gesetzesgrundlage, die es verbiete.
Angezeigt wurde der Student von einer heute 20-jährigen Studentin. Die beiden lernten sich über die Dating-App Tinder kennen. Sie hatten nach etwas Alkohol und einer Rückenmassage Sex. «Quer durch die ganze Wohnung», wie es der Beschuldigte vor Gericht ausdrückte.
Student soll Kondom heimlich abgezogen haben
Dabei zog er gemäss Anklage jedoch heimlich das Kondom ab. Die junge Frau zeigte ihn daraufhin an. Sie lebte in den folgenden Wochen mit der Angst, sich mit HIV angesteckt haben zu können.
Der Staatsanwalt forderte deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Schändung. Die junge Frau habe klar gesagt, dass sie Sex nur mit Kondom wolle. Das sei keine Bagatelle.
Gesetzeslücke beim «Stealthing»
Für den Anwalt war das jedoch kein sexueller Übergriff, sondern ein «Unfall infolge fehlender Verständigung». Sein Mandant sei der Überzeugung gewesen, dass sie vom fehlenden Kondom gewusst habe.
Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, hatte den Aussagen der Frau auch vollständig geglaubt. Es sprach den Studenten jedoch frei, weil es für «Stealthing» keine Gesetzesgrundlage gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.