Könizbergwald: Mutter von totem Mädchen kämpft für Freispruch
Der Verteidiger der wegen Mordes angeklagten Mutter fordert vor dem Berner Obergericht einen Freispruch. Neue Details werfen Fragen zur Schuld der Frau auf.

Am Montag hat vor dem Berner Obergericht die Berufungsverhandlung gegen eine Mutter begonnen. Sie wurde in einer früheren Verhandlung wegen Mordes an ihrer achtjährigen Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
Der Verteidiger der Mutter verlangt einen Freispruch und kritisiert die Ermittlungen, wie «SRF» berichtet.
Mord in Könizbergwald: Mutter äussert Kritik an den Ermittlungen
Der Verteidiger wirft den Behörden vor, voreingenommen ermittelt zu haben. Er bemängelte, dass alternative Verdächtige, wie ein Ex-Partner der Angeklagten, nicht ausreichend untersucht wurden.
Dieser habe eine Drohung ausgesprochen, doch seine Rolle sei kaum hinterfragt worden. Ein weiteres Indiz sei eine Atemschutzmaske, die in der Nähe des Tatorts gefunden wurde.
Widersprüche und Erinnerungslücken
Die Staatsanwaltschaft hatte im ursprünglichen Verfahren 16 belastende Indizien präsentiert, darunter DNA-Spuren der Mutter auf der Tatwaffe.

Die Mutter räumte ein, bei früheren Einvernahmen widersprüchliche Aussagen gemacht zu haben. Sie begründete dies mit dem Druck während der Befragungen und ihrer emotionalen Belastung.
Trotzdem beteuert sie ihre Unschuld, berichtet «Tagesanzeiger».
Motiv und Verhalten am Tatort
Die Vorinstanz sah als Motiv Überforderung und den Wunsch nach einem Neustart ohne Kind. Die Verurteilte wies dies zurück.
Am Tatabend 2022 wurde das Mädchen mit schweren Kopfverletzungen bei einem Baumhaus im Könizbergwald gefunden. Sanitäter versuchten vergeblich, das Mädchen zu reanimieren, so «NZZ».
Forderung nach Freispruch
Der Verteidiger plädierte am Montag für einen Freispruch und forderte eine Wiedergutmachung für die Zeit in Haft, so «SRF». Er betonte, dass die Ermittlungen nicht fair gewesen seien und alternative Szenarien nicht ausreichend geprüft wurden.
Das Berner Obergericht wird am 24. März das Urteil verkünden. Bis dahin bleibt unklar, ob die Mutter freigesprochen oder ihre lebenslange Haftstrafe bestätigt wird.