Kontingente für Fachleute aus Drittstaaten bleiben 2024 unverändert

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Bern,

Auch im kommenden Jahr sollen gleich viele Fachkräfte aus Drittstaaten in der Schweiz arbeiten dürfen.

Erwerbstätige aus Drittstaaten
Der Bundesrat lässt die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta auch 2025 unverändert. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im kommenden Jahr sollen gleich viele Erwerbstätige aus Staaten ausserhalb von EU und Efta in der Schweiz leben und arbeiten können wie 2023. Der Bundesrat hat entschieden, die Drittstaats-Kontingente unverändert zu lassen.

Der Bundesrat hörte vor dem Entscheid am Mittwoch die Sozialpartner und die Kantone an. 2024 können erneut bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte ausserhalb von EU und Efta rekrutiert werden: 4500 mit Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L.

In den vergangenen Jahren wurden die Kontingente jeweils nicht vollständig ausgeschöpft, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schrieb. Ende Oktober 2023 waren die Aufenthaltsbewilligungen B für erwerbstätige Drittstaatsangehörige zu 68 Prozent und die Kurzaufenthaltsbewilligungen L zu 65 Prozent beansprucht worden.

Unverändert bleiben auch die Kontingente für Dienstleister aus der EU und der Efta. Auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich wird weitergeführt, ebenfalls unverändert.

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