Konzernverantwortung: «Freiwillige Massnahmen werden nicht genügen»

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Bern,

Die Schweizer Konzernverantwortung ist auf Kurs, stellte der Bundesrat am Montag fest. Doch diese Einschätzung stösst auf Kritik: Freiwilligkeit reiche nicht.

Konzernverantwortung Initiative
Ein Mädchen stellt in Afghanistan Ziegelsteine her. Die Subsidiaritätsklausel besagt, dass der Kläger zuerst im Ursprungsland klagen muss und nicht gleich die Mutterfirma in der Schweiz zur Verantwortung ziehen darf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Konzerne nehmen ihre Verantwortung im Ausland war, findet der Bundesrat.
  • Freiwillige Massnahmen genügen jedoch nicht, finden die Initianten der Initiative.

Der Bund ist zufrieden mit den Konzernen, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards im Ausland geht. Er hat am Montag einen Bericht veröffentlicht. Ergebnis: «Im Vergleich mit Dänemark, Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, den Niederlanden, den USA und Kanada sind Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Unternehmen im Ausland durchschnittlich geschützt.»

Reichen freiwillige Massnahmen?

Anderer Meinung ist Tom Cassee von der Konzernverantwortungs-Initiative (Konvini). «Die Schweiz läuft Gefahr ins Hintertreffen zu geraten», sagt er zu Nau. Denn Grossbritannien, die Niederlande, Italien und Frankreich würden derzeit ihre Gesetze verschärfen oder hätten dies schon getan.

Tom Cassee, Medienverantwortlicher der Konzernverantwortungs-Initiative.
Tom Cassee, Medienverantwortlicher der Konzernverantwortungs-Initiative. - konzern-initiative.ch

Der Bundesrat müsse anerkennen, dass freiwillige Massnahmen nicht reichen. «Damit sich auch dubiose Multis an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen haften, die sie verursachen.» Das habe vor allem auch eine präventive Wirkung, sagt Cassee.

In seinem Bericht hat der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt. Er will jedoch keine harten Massnahmen ergreifen. Er will Lücken schliessen, aber gleichzeitig darauf achten, dass die Schweiz im internationalen Vergleich wirtschaftlich nicht benachteiligt wird. Casse bleibt aber optimistisch, «dass wir aufzeigen können, dass freiwillige Massnahmen nicht reichen.»

«Gegenvorschlag verwässert die Initiative»

Die Rechtskommission des Nationalrats hat im April einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative vorgelegt. Dieser schwächt den Vorschlag der Initianten erheblich ab und will ihm den Wind aus den Segeln nehmen. Als nächstes entscheidet der Ständerat.

Der Gegenvorschlag will Unternehmen nur zu jenen Menschenrechts- und Umweltbestimmungen verpflichten, welche die Schweiz auch tatsächlich ratifiziert hat. Betroffen wären Firmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und 80 Millionen Franken Jahresumsatz.

Die Initianten wollen die Konvini zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag durch das Parlament kommt. Denn so wären die schärferen Regeln für die Unternehmen schneller gesetzlich verankert und es müsste kein teurer Abstimmungskampf geführt werden – denn die Initianten auch verlieren könnten.

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