Kopfschuss: Russisches Roulette in Basel – Urteil heute Mittwoch
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem geselligen Abend schoss sich ein Mann selbst ins Gesicht.
- Der Fall steht nun vor dem Strafgericht Baselland.
- Zu klären ist die Frage: Wer hat Schuld?
In einer ruhigen Gemeinde im Oberen Baselbiet ereignete sich im September 2021 ein tragisches Ereignis. Ein Gast schoss sich während eines geselligen Abends mit einer Pistole ins Gesicht. Der Vorfall wird vor dem Strafgericht Baselland verhandelt, diverse Medien berichten darüber.
Besitzen Sie eine Waffe?
Was ist passiert: Die Gastgeber, ein junges Paar um die 30 Jahre alt, hatten einen Freund eingeladen. Sie tranken zusammen und rauchten einen Joint. Als es nach Mitternacht kühl wurde, zogen sie sich in den Wintergarten zurück.
Der Gastgeber und der Besucher teilten eine Leidenschaft für Waffen. Daher holte der Hausherr seine Glock aus dem Schlafzimmer und legte sie auf den Tisch. Kurz vor zwei Uhr morgens nahm der Gast die Waffe an seine Wange und drückte ab.
Schwere Folgen des Unfalls
Durch den Schuss erlitt der Mann schwere Verletzungen. Er ist nun auf einem Auge blind und hat auch auf dem anderen Auge stark eingeschränkte Sehkraft. Bis heute leidet er unter den Folgen des Unfalls, einschliesslich einer «Wesensveränderung» und erhöhter Reizbarkeit.
Sein Freundeskreis hat sich von ihm abgewandt, ebenso seine damalige Partnerin. Trotz allem hat er wieder eine Arbeit gefunden.
Der Gastgeber, ein 34-jähriger Lastwagenfahrer mit drei Vorstrafen wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweisen, stand am Dienstag vor Gericht. Die beiden Männer hatten während des Abends mit der Glock und einem Messer posiert. Das zeigen Facebook-Bilder.
Wer ist schuld?
Der Angeklagte sollte wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung verurteilt werden. Beantragt waren 160 Tagessätze und eine Probezeit von vier Jahren. Doch die Verteidigung sah das anders. Sie forderte einen Freispruch in allen Punkten, ausser dem Besitz von Schlagringen. Das Urteil soll heute Mittwoch eröffnet werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.