Rechtsschutz: Darf ich von mir aus eine Waschmaschine installieren?
Viele Mietwohnungen haben keine eigene Waschmaschine. Ist es in solchen Fällen erlaubt, auf eigene Faust eine Waschmaschine zu installieren?
Das Wichtigste in Kürze
- Darf ich in einer Mietwohnung meine eigene Waschmaschine installieren?
- Die Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf.
Manuela S. wohnt im 6. Stock in einer Liegenschaft ohne Lift. Nachdem sie nun das erste Mal die Wäsche im Untergeschoss erledigt hatte, kam sich mit Schweisstropfen auf der Stirn zurück in der Wohnung an.
Manuela fragte sie sich: Kann ich nicht einfach meine eigene Maschine in der Wohnung installieren?
Waschmaschine gilt nicht als bauliche Veränderung
Wir haben diese Frage unseren Rechtsexperten bei der Rechtsschutzversicherung Emilia weitergeleitet.
Anwältin Alina Murano erklärt: «Grundsätzlich benötigen Sie laut Art. 260a OR die schriftliche Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen.» Moderne Waschmaschinen erfordern jedoch meist keine Änderungen an den Sanitäranlagen, daher könnte dies nicht als bauliche Veränderung gelten.
Oft werde argumentiert, dass es die Zustimmung des Vermieters braucht. Jedoch ist es so, dass der Vermieter das nur aus einem triftigen Grund verweigern darf. Dabei ist zu beachten, ob eine bauliche Anpassung vorgenommen werden muss oder nicht.
Oft wird in Mietverträgen ausdrücklich festgehalten, dass die Verwendung von privaten Apparaten mit Wasseranschluss, wie Waschmaschine oder Tumbler, in der Wohnung von der schriftlichen Zustimmung des Vermieters abhängig ist. Jedoch gilt auch hier, dass der Vermieter die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern darf.
Erhöhter Wasserverbrauch als mögliches Problem
Vermieter, die sich gegen private Waschmaschinen aussprechen, argumentieren oft mit erhöhtem Wasserverbrauch, Schimmelbildung oder möglichen Wasserschäden.
Murano erläutert: «Der erhöhte Wasserverbrauch spielt nur dann eine Rolle, wenn die Wohnungen nicht mit einem separaten Zähler ausgestattet sind. Allerdings ist die erhöhte Feuchtigkeit durch nasse Wäsche in der Wohnung nicht zu vernachlässigen und sollte von den Mietenden beachtet werden.»
Schliesslich besteht immer auch die Gefahr, dass wegen eines Defekts der Waschmaschine oder unsorgfältiger Nutzung Wasser ausläuft und ein Wasserschaden entsteht. Wichtig hier: Solche Schäden sind in der Hausratsversicherung mitversichert.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.