Rechtsschutz: Darf ich von mir aus eine Waschmaschine installieren?

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Zürich,

Viele Mietwohnungen haben keine eigene Waschmaschine. Ist es in solchen Fällen erlaubt, auf eigene Faust eine Waschmaschine zu installieren?

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Bei weitem nicht jede Mietwohnung hat eine eigene Waschmaschine. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Darf ich in einer Mietwohnung meine eigene Waschmaschine installieren?
  • Die Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf.

Manuela S. wohnt im 6. Stock in einer Liegenschaft ohne Lift. Nachdem sie nun das erste Mal die Wäsche im Untergeschoss erledigt hatte, kam sich mit Schweisstropfen auf der Stirn zurück in der Wohnung an.

Manuela fragte sie sich: Kann ich nicht einfach meine eigene Maschine in der Wohnung installieren?

Waschmaschine gilt nicht als bauliche Veränderung

Wir haben diese Frage unseren Rechtsexperten bei der Rechtsschutzversicherung Emilia weitergeleitet.

Anwältin Alina Murano erklärt: «Grundsätzlich benötigen Sie laut Art. 260a OR die schriftliche Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen.» Moderne Waschmaschinen erfordern jedoch meist keine Änderungen an den Sanitäranlagen, daher könnte dies nicht als bauliche Veränderung gelten.

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Emilia Rechtsschutz beantwortet in den Sozialen Medien jeweils Fragen aus der Community. - Emilia Rechtsschutz

Oft werde argumentiert, dass es die Zustimmung des Vermieters braucht. Jedoch ist es so, dass der Vermieter das nur aus einem triftigen Grund verweigern darf. Dabei ist zu beachten, ob eine bauliche Anpassung vorgenommen werden muss oder nicht.

Oft wird in Mietverträgen ausdrücklich festgehalten, dass die Verwendung von privaten Apparaten mit Wasseranschluss, wie Waschmaschine oder Tumbler, in der Wohnung von der schriftlichen Zustimmung des Vermieters abhängig ist. Jedoch gilt auch hier, dass der Vermieter die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern darf.

Hattest du schon mal Streit mit dem Vermieter oder der Vermieterin?

Erhöhter Wasserverbrauch als mögliches Problem

Vermieter, die sich gegen private Waschmaschinen aussprechen, argumentieren oft mit erhöhtem Wasserverbrauch, Schimmelbildung oder möglichen Wasserschäden.

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Eine Waschmaschine erhöht den Wasserverbauch der Wohnung. - Depositphotos

Murano erläutert: «Der erhöhte Wasserverbrauch spielt nur dann eine Rolle, wenn die Wohnungen nicht mit einem separaten Zähler ausgestattet sind. Allerdings ist die erhöhte Feuchtigkeit durch nasse Wäsche in der Wohnung nicht zu vernachlässigen und sollte von den Mietenden beachtet werden.»

Schliesslich besteht immer auch die Gefahr, dass wegen eines Defekts der Waschmaschine oder unsorgfältiger Nutzung Wasser ausläuft und ein Wasserschaden entsteht. Wichtig hier: Solche Schäden sind in der Hausratsversicherung mitversichert.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #3625 (nicht angemeldet)

Einfach nicht machen. Immer fragen !

User #2970 (nicht angemeldet)

Einfach machen. Nicht fragen. Wenn du fragst, dann heisst es vielleicht NEIN. Ich habe eine Waschmaschine und eine Klima-Anlage. Bin super happy.

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